Werden bei einem Bauvorhaben Mängel festgestellt, sind sie durch die Bauherrschaft zu beseitigen. In einem Protokoll werden die Mängel aufgeführt und eine Frist für die Beseitigung festgesetzt. Die Kontrolle erfolgt durch die Bauaufsicht. Werden Mängel nicht beseitigt, kann die Stadt Ordnungsverfügungen oder Zwangsmittel einsetzen.
Für Kontrollen zur Mängelbeseitigung können Gebühren erhoben werden.