Werden Änderungen an Gebäuden vorgenommen, die in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan anders festgelegt wurden, so wird mit der Mehrwertverzichtserklärung auf eine Werterhöhung verzichtet.
Werden Änderungen an Gebäuden vorgenommen, die in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan anders festgelegt wurden, so wird mit der Mehrwertverzichtserklärung auf eine Werterhöhung verzichtet.