Zentrale Grubenwasserhaltung

Erneute Veröffentlichung im Internet / Auslegung zur wasserrechtlichen Erlaubnis

Die RAG AG betreibt im Gewässereinzugsgebiet der Ruhr die Zentralen Grubenwasser­haltungen "Robert Müser" und "Friedlicher Nachbar" in Bochum sowie "Heinrich" auf Essener Stadtgebiet. Als Teil der Ewigkeitsaufgaben zum Steinkohlebergbau ist der Weiterbetrieb dieser Anlagen zum Schutz der Tagesoberfläche und zum Schutz der für die Trink- und Brauchwasserversorgung nutzbaren Grundwasser­horizonte auch nach Einstellung der Kohlegewinnung dauerhaft erforderlich.

Für den zukünftigen angepassten Weiterbetrieb hat die RAG AG im Jahr 2024 die Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen für das Heben von Grubenwasser und Einleitung in Gewässer beantragt, in Verbindung mit einer gemeinsamen Umwelt­verträglichkeitsprüfung. Zuständig für das Verfahren ist die Bezirks­regierung Arnsberg als Bergbehörde.
Auf dem Gebiet der Stadt Essen betrifft dies den Standort "Heinrich" im Stadtteil Überruhr. Hier sollen jährlich maximal 18 Millionen Kubikmeter Grubenwasser gefördert werden und die Einleitung dieses Wassers bei Fluss-km 40,69 der Ruhr erfolgen.

Für das Genehmigungsverfahren wurde im Sommer 2024 die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung durchgeführt.
Veränderungen der untertägigen Fließwege führten zu einem Anstieg der Jahreshebe- und Einleitmengen, sodass die Anträge aus 2024 zu modifizieren sind und eine erneute Veröffentlichung im Internet bzw. öffentliche Auslegung erforderlich wird.

Die Änderungsanträge sowie die bereits bekannten Anträge aus dem Jahr 2024 stehen in der Zeit vom 29. September 2025 bis einschließlich 28. Oktober 2025 auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg zur Verfügung, zusätzlich liegen die Planunterlagen für interessierte Bürger*innen hier vor:

Amt für Stadtplanung und Bauordnung
Deutschlandhaus, Lindenallee 10
5. Etage, Raum 508
montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr

Die Einwendungsfrist endet am 28. November 2025.

Herr Thole, Ulrich
Herr Thole, Ulrich
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