Für die Zulassung zur staatlichen Prüfung als Desinfektor*in werden die folgenden Unterlagen benötigt, die Sie bitte an unsere Ausbildungseinrichtung senden:
- Ein unterschriebener Zulassungsantrag
- Ein Lebenslauf mit Lichtbild
- Eine Geburtsurkunde oder ein Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde (entfällt bei Bewerberinnen*Bewerbern, die im öffentlichen Dienst tätig sind)
- Ein Zeugnis des (Berufs-)Schulabschlusses oder einer abgeschlossenen Ausbildung (entfällt bei Bewerberinnen*Bewerbern, die im öffentlichen Dienst tätig sind)
- Eine aktuelle amtsärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, die nicht älter als drei Monate sein darf
- Ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf. Dieses ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder über das Onlineportal des Bundesamt für Justiz zu beantragen. Es kann zu Bearbeitungszeiten von bis zu 4 Wochen kommen, sodass eine frühzeitige Beantragung auch hier empfohlen wird
Hinweis: Bitte sorgen Sie in Ihrem eigenen Interesse dafür, die Unterlagen frühzeitig vor Beginn des Lehrgangs bei Ihrer Ausbildungsstätte einzureichen. Das Landesprüfungsamt (LPA) lässt nur solche Prüflinge zu, deren Unterlagen Ihre Ausbildungseinrichtung dem Landesprüfungsamt zwei Wochen vor Beginn der Prüfungen zuleitet.
(Quelle: Bezirksregierung Düsseldorf, Landesprüfungsamt)