Aus- und Fortbildung von Desinfektorinnen*Desinfektoren

Fachberuf Desinfektor*in

Desinfektorinnen*Desinfektoren unterstützen im Auftrag von Ärztinnen*Ärzten oder anderen befugten Fachpersonen durch Beratung und Durchführung von Desinfektions- und Sterilisations­maßnahmen an der Gesundheitsvorsorge, der Gesundheitshilfe, der Epidemiologie und der Verhütung sowie Bekämpfung von Gesundheits­gefährdungen und Krankheiten.

Grundvoraussetzung eines qualitativ hochwertigen Hygiene­managements ist somit der Einsatz von guten Desinfektorinnen*Desinfektoren.

Aus- und Fortbildung durch die Feuerwehr Essen

Insbesondere Desinfektorinnen*Desinfektoren im Rettungsdienst müssen spezielle Aufgaben bewältigen.

Die staatlich anerkannte Lehranstalt für Desinfektorinnen*Desinfektoren der Berufsfeuerwehr Essen setzt deshalb neben dem §4 Ausbildungs- und Prüfungs­ordnung für Desinfektorinnen*Desinfektoren in Nordrhein- Westfalen (APO-Desinf. NRW vom 24.04.2005) geforderten Lehrplan ihre Ausbildungsschwerpunkte im Bereich Rettungsdienst.

Durch kompetente Fachdozentinnen*Fachdozenten und erfahrene Desinfektorinnen*Desinfektoren werden die Schulungs­teilnehmer*innen bei der Feuerwehr Essen unterrichtet.

Aus- und Fortbildungsangebote

Aus- und Fortbildungsangebote

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Zulassung zur staatlichen Prüfung als Desinfektor*in werden die folgenden Unterlagen benötigt, die Sie bitte an unsere Ausbildungseinrichtung senden:

  • Ein unterschriebener Zulassungsantrag
  • Ein Lebenslauf mit Lichtbild
  • Eine Geburtsurkunde oder ein Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde (entfällt bei Bewerberinnen*Bewerbern, die im öffentlichen Dienst tätig sind)
  • Ein Zeugnis des (Berufs-)Schulabschlus­ses oder einer abgeschlossenen Ausbildung (entfällt bei Bewerberin­nen*Bewerbern, die im öffentlichen Dienst tätig sind)
  • Eine aktuelle amtsärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, die nicht älter als drei Monate sein darf
  • Ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf. Dieses ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder über das Onlineportal des Bundesamt für Justiz zu beantragen. Es kann zu Bearbeitungszeiten von bis zu 4 Wochen kommen, sodass eine frühzeitige Beantragung auch hier empfohlen wird

Hinweis: Bitte sorgen Sie in Ihrem eigenen Interesse dafür, die Unterlagen frühzeitig vor Beginn des Lehrgangs bei Ihrer Ausbildungsstätte einzureichen. Das Landesprüfungsamt (LPA) lässt nur solche Prüflinge zu, deren Unterlagen Ihre Ausbildungs­einrichtung dem Landesprüfungsamt zwei Wochen vor Beginn der Prüfungen zuleitet.

(Quelle: Bezirksregierung Düsseldorf, Landesprüfungsamt)

Stornierungsgebühren

Für Stornierungen oder Kündigungen eines Lehrgangsplatzes zur Aus-, oder Fortbildung gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • Stornierung bis zu 84 Tage vor dem Lehrgangsbeginn:
    kostenlose Stornierung
  • Stornierung bis zu 28 Tage vor dem Lehrgangsbeginn:
    50% der Lehrgangsgebühr
  • Stornierung bis zu 14 Tage vor dem Lehrgangsbeginn:
    75% der Lehrgangsgebühr
  • Stornierung ab 13 Tage vor dem Lehrgangsbeginn:
    90% der Lehrgangsgebühr

Sollten nicht ausreichend Teilnehmer*innen angemeldet sein, behalten wir es uns vor, den Termin zu verschieben oder abzusagen.

Ausbildungsort

Feuerwache Mitte
Eiserne Hand 45
45139 Essen

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