Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Seit dem 01.07.2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es u.a., in der Prostitution tätige Menschen zu schützen, ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken sowie Kriminalität wie Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung zu bekämpfen.

Ein wesentliches Kernelement des Gesetzes ist die Anmeldepflicht.

Dazu erfolgen ein jährliches Beratungsgespräch beim Gesundheitsamt und eine Anmeldung beim Ordnungsamt alle zwei Jahre.

Die gesundheitliche Beratung erfolgt ausschließlich nach Terminvergabe. Bei Bedarf werden Dolmetscher*innen für Sie organisiert.

Kontakt:

  • Frau Vukovc Tel. 0201 - 88 53317
  • Frau Götze Tel. 0201 - 88 53319

Sekretariat:

  • Frau Alagöz Tel. 0201 - 88 53347
  • Frau Brüggerhoff-Graßmann Tel. 0201- 8853316

Bitte bringen Sie zu diesem Termin einen gültigen Pass oder Personalausweis mit.

Termine beim Ordnungsamt können Sie vereinbaren unter:

  • Herr Roßbach Tel. 0201 - 88 32273
  • Frau Grage Tel. 0201 - 88 32272

Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Frau Götze
Frau Vukovc
weitere Informationen (Sprechzeiten, Anschrift, Dienstleistungen...)

Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Frau Götze
Frau Vukovc
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