Nein. Die Essener Charta ist eine freiwillige Selbstverpflichtung. Mit der Unterzeichnung werden keine rechtlichen Ansprüche oder Verpflichtungen begründet.
Fragen zur Essener Charta zur Verhinderung und Bekämpfung von Einsamkeit (FAQs)
Ist die Unterzeichnung rechtlich bindend?
Entstehen finanzielle Verpflichtungen?
Nein. Mit der Unterzeichnung sind keine finanziellen Verpflichtungen verbunden.
Müssen neue Projekte entwickelt werden?
Nein. Ziel der Charta ist es zunächst, bestehendes Engagement sichtbar zu machen, zu vernetzen und weiterzuentwickeln. Neue Projekte können entstehen, sind aber keine Voraussetzung für die Mitwirkung.
Müssen personelle Ressourcen bereitgestellt werden?
Nein. Jede Organisation entscheidet selbst über Art und Umfang ihres Engagements.
Wer entscheidet über die konkreten Beiträge?
Jede Organisation entscheidet eigenständig, wie sie die Ziele der Charta im eigenen Verantwortungsbereich unterstützt.
Was bedeutet die Unterzeichnung
Die Stadt Essen wird regelmäßige Gelegenheiten zum fachlichen Austausch und zur Vernetzung schaffen. Darüber hinaus können Unterzeichnende projektbezogen oder themenspezifisch zusammenarbeiten.
Gibt es regelmäßige Treffen?
Ja. Die Stadt Essen wird die Verantwortungsgemeinschaft in regelmäßigen Abständen zu Austausch- und Vernetzungsformaten einladen.
Können weitere Organisationen später beitreten?
Ja. Die Verantwortungsgemeinschaft ist offen für weitere Organisationen, Institutionen, Unternehmen, Vereine und Initiativen, die die Ziele der Essener Charta unterstützen.
Können auch Einzelpersonen Teil der Verantwortungsgemeinschaft werden?
Derzeit richtet sich die Verantwortungsgemeinschaft an Organisationen, Institutionen, Unternehmen, Vereine, Verbände und Initiativen, die die Essener Charta gemeinsam tragen und ihre Ziele im Rahmen ihres jeweiligen Auftrags unterstützen.
Einzelpersonen können der Verantwortungsgemeinschaft daher aktuell nicht als Unterzeichnende beitreten.
Unabhängig davon sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, die Ziele der Essener Charta ideell zu unterstützen und sich bei geeigneten Veranstaltungen, Beteiligungsformaten oder Aktionen einzubringen. Die Stadt Essen informiert regelmäßig über entsprechende Möglichkeiten der Mitwirkung.
Kann eine Organisation die Verantwortungsgemeinschaft wieder verlassen?
Ja. Die Mitwirkung in der Verantwortungsgemeinschaft ist freiwillig. Unterzeichnende können ihre Mitwirkung jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden.
Hierzu genügt eine formlose Mitteilung an die Koordinierungsstelle der Stadt Essen. Die Organisation wird anschließend aus der öffentlichen Übersicht der Unterzeichnenden entfernt.
Ein Austritt berührt nicht die bisherige Zusammenarbeit und steht einer späteren erneuten Unterzeichnung grundsätzlich nicht entgegen.
Was passiert nach der Unterzeichnung?
Mit der Unterzeichnung beginnt die gemeinsame Umsetzung der Charta. Die Stadt Essen begleitet diesen Prozess, unterstützt die Vernetzung der Beteiligten und fördert den kontinuierlichen Austausch innerhalb der Verantwortungsgemeinschaft.