Mehrbedarfe

Mehrbedarfe umfassen Bedarfe, die nicht durch die Regelleistung abgedeckt sind. Sie werden grundsätzlich in pauschalierter Höhe geleistet, für:

  • werdende Mütter, ab der 13. Schwangerschaftswoche,
  • Alleinerziehende, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern im gemeinsamen Haushalt leben,
  • behinderte Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beziehen,
  • Leistungsberechtigte, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen,
  • die dezentrale Warmwassererzeugung über einen Durchlauferhitzer oder Gastherme.

In Härtefällen können unabweisbare laufende besondere Bedarfe in tatsächlicher Höhe übernommen werden. Hierzu zählen unter anderem Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts oder für Hilfen zur hauswirtschaftlichen Versorgung.

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