Der Regelbedarf soll die Kosten für das alltägliche Leben abdecken. Hierzu zählen insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Haushaltsenergie (ohne die Heiz- und Warmwasserkosten). Auch persönliche Bedürfnisse des Alltags zählen dazu.
Zum Regelbedarf gehört auch, dass man in einem angemessenen Rahmen am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen kann. Der Regelbedarf wird leistungsberechtigten Personen monatlich als Pauschalbetrag überwiesen. Sie entscheiden selbst, wie sie das Geld nutzen. Dabei sollte man beachten, dass manchmal zusätzliche ungeplante Ausgaben auftreten können.