Aufgrund einer gesetzlichen Änderung werden die Leistungen zur beruflichen Weiterbildung nicht mehr durch die Jobcenter, sondern durch die Arbeitsagenturen erbracht.
Ihre erste Anlaufstelle zur Beratung bleibt weiterhin das Jobcenter.
Alle Informationen über die Verfahrensweise, von der Beantragung bis hin zur Ausgabe des Bildungsgutscheins, erhalten Sie von Ihrer zuständigen Fachkraft für Beratung und Vermittlung im JobCenter Essen.
Von dort wird dann auch – gemeinsam mit Ihnen – der Kontakt zur Agentur für Arbeit hergestellt.
Vorab besprechen die Vermittlungsfachkräfte des JobCenters mit Interessierten genau, ob eine berufliche Weiterbildung für Sie von Nutzen ist und ob Sie die gesetzlich festgeschriebenen Voraussetzungen für eine Förderung mitbringen.
Die Zugangsvoraussetzungen sind je nach Lehrgang verschieden. Manche Qualifizierungen setzen bestimmte Kompetenzen und Kenntnisse voraus; viele Schulungen bieten aber auch Chancen für einen Quereinstieg.
Die Entscheidung und Finanzierung erfolgt dann über die Agentur für Arbeit.
Gefördert werden abschlussorientierte Weiterbildungen sowie Weiterbildungen zur Kompetenzerweiterung. Mit der Ausstellung eines Bildungsgutscheines wird zugesichert, die Kosten der Qualifizierung zu übernehmen. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann die oder der Bildungsinteressierte den Gutschein bei einem passenden, zugelassenen Weiterbildungsunternehmen eigener Wahl einlösen.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Qualifizierung notwendig ist – z.B. wegen bestehender oder drohender Arbeitslosigkeit. Darüber hinaus sollten sich arbeitsmarktlich sinnvolle und nachhaltige Perspektiven für die*den Kundin*Kunden aus der Weiterbildung entwickeln müssen.