Maßnahmen nach § 16k SGB II (ganzheitliche Betreuung)

Arbeitssuchende können von ihrer Vermittlungsfachkraft im JobCenter Essen das Angebot erhalten, an einer Maßnahme nach § 16k SGB II bei einem Bildungsträger teilzunehmen. Das Ziel des ganzheitlichen Betreuungsansatzes nach § 16k SGB II ist der Aufbau und die Stabilisierung beruflicher Handlungskompetenz(en). Dies bedeutet, dass im Rahmen der 16k-Maßnahmen an individuellen multiplen Problemlagen gearbeitet wird, die sich auf die Beschäftigungsfähigkeit auswirken können.

Interessierte JobCenter-Kundinnen*Kunden erfragen bei ihrer Vermittlungsfachkraft nähere Informationen.

Kurzfragebogen § 16 k SGB II

Der Kurzfragebogen für eine von einer fachkundigen Stelle zugelassenen 16k-Maßnahme.
Kurzfragebogen § 16 k SGB II (pdf, 64 kB) ReadSpeaker
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