Der Rat der Stadt Essen hat entschieden: Ab dem 01.01.2021 darf für die Kosten der Mittagsverpflegung in der Kindertagespflege in Essen eine Zuzahlung von den Eltern erhoben werden. Die Zuzahlung kann ab einem Betreuungsumfang von mindestens 25 Stunden in der Woche in Höhe von maximal 50 Euro pro Monat geltend gemacht werden. Hierzu ist eine Vereinbarung zwischen der Kindertagespflege und den Eltern abzuschließen.
Familien, die einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, können ab 01.01.2021 einen Antrag auf Übernahme für diese Kosten stellen. Lassen Sie zur Beantragung das „Formular Mittagessen Kindertagespflege“ von der Kindertagespflegeperson ausfüllen und reichen es beim Team Bildung und Teilhabe ein.