- Die Projekte des Essener Konsens sind zusätzlich. Das bedeutet: ohne die Hilfe des Essener Konsens würden sie nicht realisiert.
- Die Projektträger/ Projektverantwortlichen müssen Eigenleistungen einbringen.
- (Fach-)Firmen sind beteiligt.
- Es muss eine besondere soziale Situation im Umfeld des Projektes vorliegen.
- Es müssen Effekte (zusätzliche Investitionen, Beschäftigung, Qualifizierung etc.) erzielt werden.
- Und: der Projektträger sollte ein gemeinnütziger Träger sein. Das Projekt also gemeinnützigen Zwecken dienen, im öffentlichen Interesse liegen.