Unternehmen können vom JobCenter Essen einen finanziellen Zuschuss für die betriebliche Ausbildung von Bewerber*innen erhalten, bei denen ein erhöhter Betreuungsaufwand besteht. Voraussetzung ist, dass die Bewerber*innen in der Ausbildungsstellenvermittlung gemeldet sind.
Eine Förderung ist unter anderem für folgende Personengruppen möglich:
- Alleinerziehende (auch bei Teilzeit-Ausbildung)
- Lernbeeinträchtigte Bewerber*innen (z.B. ohne Schulabschluss nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht)
- Jugendliche mit Migrationshintergrund, die aufgrund ihrer Sprachdefizite besondere Unterstützung benötigen