Menschen nachhaltig beschäftigen und Arbeitskräfte gewinnen!
Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes besteht eine interessante Möglichkeit, Arbeitslosen ab mindestens zwei Jahren Leistungsbezug eine erneute Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Betriebe, die einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz für mindestens zwei Jahre zur Verfügung stellen und die Stelle mit einem langzeitarbeitslosen Menschen besetzen, profitieren zwei Jahre lang von der entsprechenden Förderung.
Sowohl der Fachkräfte-Bedarf als auch die Besetzung freier Helferstellen kann somit kurzfristig gedeckt werden.
In den zwei Jahren der Förderung besteht die Chance, eine/n neue/n wertvolle/n Mitarbeiter*in in Ihren Betrieb zu integrieren und im Anschluss langfristig zu beschäftigen.
Förderfähig sind alle Tätigkeiten und Arbeitsfelder.
Sprechen Sie einfach mit Ihrem JobService im JobCenter Essen.
Er bringt interessierte Arbeitergeber*innen mit geeigneten Bewerber*innen zusammen.