Masernschutz in Einrichtungen

Online-Portal zur Meldung nach dem Masernschutzgesetz

Online-Portal zur Meldung nach § 20 IfSG (Masernschutzgesetz): Hier können Sie Personen melden, die keinen Nachweis über den Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 S. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erbringen oder an deren Nachweis Zweifel bestehen.

Kontakt zum Gesundheitsamt

Bei Fragen zum Masernschutz in Einrichtungen oder zum Online-Portal können Sie das Gesundheitsamt Essen unter 0201 88-53 912 oder unter Masernschutz@gesundheitsamt.essen.de kontaktieren.

Hinweis zur Vorlage eines Nachweises beim Gesundheitsamt

Wenn Sie vom Gesundheitsamt dazu aufgefordert wurden, dort einen Nachweis nach dem Masernschutzgesetz vorzulegen, ist folgendes zu beachten:

Einseitige Dokumente können Sie per E-Mail an Masernschutz@gesundheitsamt.essen.de, per Fax (0201 88-53200) oder per Post an das Gesundheitsamt senden (Gesundheitsamt Essen, z. Hd. Team Masernschutz, Hindenburgstr. 29, 45127 Essen).

Dokumente, bei denen die Angaben zur Person nicht auf derselben Seite wie die Angaben zur Impfung stehen (z. B. gelber Impfpass), müssen im Original vorgelegt werden. Dazu muss vorab ein Termin vereinbart werden (0201 88-53 912 oder Masernschutz@gesundheitsamt.essen.de). Die Vorlage des Nachweises kann auch durch eine beauftragte Person erfolgen, eine Vollmacht ist nicht nötig.

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten, wobei auch ohne direkten Kontakt eine Infektionsübertragung möglich ist. Den besten Schutz vor Masern bieten Impfungen. Eine Masernerkrankung kann mit schwerwiegenden Komplikationen und Folgeerkrankungen einhergehen. Somit bedeutet ein fehlender Schutz gegen Masern nicht nur eine Gefahr für die eigene Gesundheit, sondern stellt auch ein Risiko für andere Personen dar, die z.B. aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können.

Um die Bevölkerung vor Masern zu schützen, ist das Masernschutzgesetz am 01. März 2020 deutschlandweit in Kraft getreten und in § 20 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu finden.

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