Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten, wobei auch ohne direkten Kontakt eine Infektionsübertragung möglich ist. Den besten Schutz vor Masern bieten Impfungen. Eine Masernerkrankung kann mit schwerwiegenden Komplikationen und Folgeerkrankungen einhergehen. Somit bedeutet ein fehlender Schutz gegen Masern nicht nur eine Gefahr für die eigene Gesundheit, sondern stellt auch ein Risiko für andere Personen dar, die z.B. aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können.
Um die Bevölkerung vor Masern zu schützen, ist das Masernschutzgesetz am 01. März 2020 deutschlandweit in Kraft getreten und in § 20 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu finden.