Über das Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen ("Gute Schule 2020") werden schwerpunktmäßig Maßnahmen im schulischen Bereich gefördert. Für die Stadt Essen beträgt die Förderung 81,4 Millionen Euro. Zu den Förderschwerpunkten zählen die Sanierung und Modernisierung sowie der Neu- und Umbau der kommunalen Schulinfrastruktur ebenso wie Digitalisierungsmaßnahmen: In Essen werden so 8 investive Großmaßnahmen, 33 Kleinmaßnahmen und 22 Digitalisierungsmaßnahmen finanziert. Insgesamt wurde in den ersten drei Jahrestranchen, also seit dem ersten Mittelabruf 2017, mit rund 41,6 Millionen Euro bereits die Hälfte des gesamten Förderprogramms umgesetzt und mit dem Fördergeber abgerechnet. Der Verwendungsnachweis für die vierte, letzte und mit rund 39,7 Millionen Euro größte Darlehenstranche ist bis zum 15. November 2024 vorzulegen. Mit Stand 24.04.2024 kann dies fristgerecht erfolgen und die Fördermittel bis Ende 2024 vollständig und fristgerecht umgesetzt und abgerechnet werden. Die Gesamtfertigstellungen einzelner Maßnahmen werden über den Zeitrahmen des Förderprogramms Gute Schule hinausgehen. Zu den im geförderten Großmaßnahmen gehören beispielsweise die Hövelschule in Altenessen-Süd, die Stern- und die Andreasschule in Rüttenscheid sowie die Dilldorfschule in Kupferdreh.
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