Bürger*innen, die sich in der Nähe eines Ereignisfalles aufhalten, können durch umsichtiges Handeln dazu beitragen, den Schaden zu mindern. Dazu sollten unter anderem folgende Verhaltensregeln beachtet werden:
- Ruhe bewahren
- Zu allererst sich selbst schützen und außer Gefahr bringen
- Polizei (Notruf 110) sowie Feuerwehr und Rettungsdienste (Notruf 112) informieren, wenn diese noch nicht eingetroffen sind.
- Andere Personen und Rettungskräfte auf sich aufmerksam machen, wenn selbst Hilfe benötigt wird
- Erste Hilfe leisten und Personen aus Gefahrenzonen retten, sofern dies gefahrlos möglich
- Einsatzkräfte auf verletzte Personen aufmerksam machen
- Den Anweisungen der Einsatzkräfte folgen
- Nur im Notfall telefonieren, Einsatzkräfte benötigen die Leitungen
- Beobachtungen, die zur Aufklärung des Anschlags beitragen könne, an die Polizei melden
Falls eine Explosion ein Gebäude zerstört hat, sollten Personen, die sich dort aufhalten
- das Gebäude schnellstmöglich verlassen,
- ausreichend Abstand zum zerstörten Gebäude halten, da weitere Bauteile einstürzen könnten,
- die Einsatzkräfte gegebenenfalls über hilflose, bewusstlose oder verschüttete Personen informieren,
- verdächtige Gegenstände, die möglicherweise mit weiteren Sprengstoffvorrichtungen bestückt sind, nicht berühren und die Gefahrenzone umgehend verlassen,
- auf zusätzliche Gefahrenquellen – wie dem Geruch von ausströmendem Gas – achten, keine Streichhölzer/Feuerzeuge anzünden und das Gebäude unverzüglich verlassen, da Brandgefahr besteht.