Mit der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung im gesamten Stadtgebiet sowie stationären Anlagen auf der Bundesautobahn A40 soll die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kontrolliert und daraus resultierend eine spürbare Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht werden. Neben der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist ebenso sicherheitsrelevant, dass das Rotlicht an Ampeln beachtet wird. Wegen der bei Verstößen recht häufig eintretenden Unfälle mit erheblichen Personenschäden liegt hier ein weiteres Tätigkeitsfeld der Verkehrsüberwachung.
Die Zuständigkeit der Stadt Essen (neben der Polizei), Überwachungen der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten an Gefahrenstellen durchzuführen und die Befolgung der Lichtzeichenanlagen zu überwachen, ergibt sich aus § 48 Absatz 2 des Ordnungsbehördengesetzes.