Verkehrsüberwachung, fließender Verkehr

Mit der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung im gesamten Stadtgebiet sowie stationären Anlagen auf der Bundesautobahn A40 soll die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kontrolliert und daraus resultierend eine spürbare Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht werden. Neben der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist ebenso sicherheitsrelevant, dass das Rotlicht an Ampeln beachtet wird. Wegen der bei Verstößen recht häufig eintretenden Unfälle mit erheblichen Personenschäden liegt hier ein weiteres Tätigkeitsfeld der Verkehrsüberwachung.

Die Zuständigkeit der Stadt Essen (neben der Polizei), Überwachungen der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten an Gefahrenstellen durchzuführen und die Befolgung der Lichtzeichenanlagen zu überwachen, ergibt sich aus § 48 Absatz 2 des Ordnungsbehördengesetzes.

Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen

befinden sich auf Essener Stadtgebiet zurzeit an der Bundesautobahn A40 (Anschlussstelle Kray, Höhe Buderuskurve; in beide Fahrtrichtungen) und auf der Bredeneyer Straße, Höhe Hausnummer 183 in Fahrtrichtung Werden, der Bernestraße/Varnhorststraße in Fahrtrichtung Zentrum und der Bismarckstraße/Friedrichstraße in Fahrtrichtung Zentrum.

Rotlichtüberwachung

Neben der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist zunehmend sicherheitsrelevant, dass das Rotlicht an Ampeln beachtet wird. Die bei Verstößen recht häufig eintretenden Unfälle mit erheblichen Personenschäden zeigen auf, dass Maßnahmen auch in diesem Bereich erforderlich sind.

Feste Überwachungsanlagen sind derzeit an der Bernestraße auf Höhe der Einmündung Varnhorststraße und auf der Bismarckstraße in Höhe der Kreuzung der Friedrichstraße eingerichtet.

Mobile Geschwindigkeitsüberwachung

Gerade schwächere Verkehrsteilnehmer, wie Kinder und ältere Menschen, müssen in besonderem Maße vor Unfallfolgen geschützt werden. Neben den stationären Anlagen im fließenden Verkehr sind daher an Stellen, an denen zu schützende Personen gefährdet werden können, individuelle Maßnahmen erforderlich. Den Kreisordnungsbehörden werden, unbeschadet der Zuständigkeit der Polizeibehörden, für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr an Gefahrenstellen weitgehende Vollmachten zugewiesen.

Gefahrenstellen in diesem Sinne sind

a. Orte und Streckenabschnitte

die vermehrt von schwachen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Radfahrern sowie besonders schutzwürdigen Personen wie Kinder, Hilfsbedürftige und ältere Menschen frequentiert werden.

Hierzu zählen beispielsweise Schulen einschließlich der Schulwege, Kindergärten, Spielplätze, Altenheime, Krankenhäuser aber auch Schulbushaltestellen, Querungshilfen und Radwegestrecken.

b. Unfallhäufungsstellen

sind die von der Polizei ermittelten und der Stadt Essen gemeldeten Einmündungen und Knotenpunkte (Unfallhäufungsstellen) und Straßenstrecken (Unfallhäufungsstrecken) zu verstehen, bei denen die jeweils zur Feststellung als Unfallhäufungsstelle landesrechtlich vorgegebene Richtwerte erreicht oder überschritten werden und bei denen nichtangepasste Geschwindigkeiten bei der Unfallentwicklung mitgewirkt haben können.

c. Streckenabschnitte

auf denen überdurchschnittlich häufige Verstöße gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung festgestellt werden.

Bevor an diesen Streckenabschnitten Messstellen eingerichtet werden, erfolgt zunächst eine Verkehrszählung mit der objektive Daten über Fahrzeugmengen und das tatsächliche Geschwindigkeitsniveau ermittelt werden. Ergibt die Auswertung dieser Daten eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Geschwindigkeitsverstößen, wird die Liste der zu überwachenden Streckenabschnitte erweitert. Es ist daher möglich, dass in diesem Zusammenhang zur Ermittlung belastbarer Daten Messungen auch an Orten vorgenommen werden, die noch nicht als Gefahrenstelle klassifiziert wurden und deshalb auch noch nicht bei den geplanten Überwachungsstrecken berücksichtigt wurden.

d. Baustellen und ähnliche straßenbauliche Engpässe

werden im Benehmen mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde unter Berücksichtigung der Verkehrsverhältnisse festgelegt. Nutzungszeiten von schutzwürdigen Bereichen (beispielsweise Öffnungszeit von Kindergarten oder Schule) werden dabei berücksichtigt.

Veröffentlichung der Messbereiche

Um die Akzeptanz der mobilen Geschwindigkeitskontrollen zu erhöhen, werden die Messbereiche öffentlich angekündigt.

Unter dem nebenstehenden Link erhalten Sie ab sofort Informationen über geplante Messbereiche. Zusätzlich wird auch die örtliche Presse informiert.

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