Das JobCenter Essen ist als öffentliche Stelle dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) verpflichtet. Das IFG NRW gewährt allen Bürgern*innen ein Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen und Einsicht in deren Verwaltungsvorgänge; Grundlage hierfür ist § 12 IFG NRW.
Das IFG NRW will öffentliches Verwaltungshandeln für Bürger*innen transparent und nachvollziehbar machen und so das Vertrauen zwischen Staat und Bürgern*innen stärken.
Damit Sie sich künftig unkompliziert über Verfahren und Verwaltungsrichtlinien informieren können, wird das JobCenter Essen sein Online-Informationsangebot immer auf dem aktuellen Stand halten und dort Zug um Zug weitere Informationen einstellen.