Informationsfreiheitsgesetz

Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Das JobCenter Essen ist als öffentliche Stelle dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) verpflichtet. Das IFG NRW gewährt allen Bürgern*innen ein Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen und Einsicht in deren Verwaltungsvorgänge; Grundlage hierfür ist § 12 IFG NRW.

Das IFG NRW will öffentliches Verwaltungshandeln für Bürger*innen transparent und nachvollziehbar machen und so das Vertrauen zwischen Staat und Bürgern*innen stärken.

Damit Sie sich künftig unkompliziert über Verfahren und Verwaltungsrichtlinien informieren können, wird das JobCenter Essen sein Online-Informationsangebot immer auf dem aktuellen Stand halten und dort Zug um Zug weitere Informationen einstellen.

Ansprechpartner

Sie haben Fragen zu Ihrem Recht auf Informationsfreiheit?

Ihre Ansprechpartner im JobCenter Essen sind die behördlich Beauftragten für den Datenschutz und für Angelegenheiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Sie unterstützen Sie gerne bei Ihren Anliegen und Fragen.

Weitergehende für das JobCenter Essen geltende Regelungen der Bundesagentur für Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) finden Sie hier.

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