Eingliederungszuschuss

Wenn Sie einen langzeitarbeitslosen Menschen gerne in Ihrem Betrieb anstellen möchten, die Person aber noch bestimmte Defizite hat, die anzeigen, dass sie zumindest in der ersten Phase der Beschäftigung die Position noch nicht vollwertig ausfüllen wird, kann das JobCenter die Einstellung mit einem Eingliederungszuschuss (EGZ) finanziell fördern.

Förderhöhe und -dauer sind abhängig von den individuellen Defiziten der Person.

Wichtig:

Unternehmen müssen den Eingliederungszuschuss vor Abschluss des Arbeitsvertrages beantragen.
Bitte beachten Sie zur Fristwahrung: als Tag der Antragsstellung wird das Datum des Poststempels oder der Eingang per Fax/E-Mail gewertet.

Kontakt

Interessierte Unternehmen wenden Sich an Ihre Ansprechpartner*innen der Arbeitgeberberatung

oder melden sich alternativ über

- Hotline 0201 88 56 777
- Fax 0201 88 56 924
- E-Mail jobservice@jobcenter.essen.de

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