Ihre erste Anlaufstelle bei Fragen und Problemen, Anregungen, Lob oder Kritik ist immer die JobCenter-Geschäftsstelle, die Sie in Leistungs- und Vermittlungsfragen üblicherweise betreut!
Zuständig für Ihre Beratung und Vermittlung ist unsere Geschäftsstelle in Ihrem Stadtbezirk. Ihr Vorteil: Alle Fragen zu Arbeitsvermittlung und Leistung klären Sie dort ortsnah!