Die Ombudsstelle im JobCenter Essen

Eine Ombudskraft ist ein unabhängiger Schiedsrichter. Sie vermittelt und setzt sich für Hilfesuchende und ihr Anliegen ein.

Wo Menschen aufeinandertreffen, kann es auch einmal zu Unstimmigkeiten und Missverständnissen kommen. Die Einrichtung der Ombudsstelle im JobCenter Essen ist ein zusätzliches Gesprächs- und Hilfeangebot für die Empfänger*innen von "Bürgergeld". Wenden Sie sich an die Ombudsstelle, wenn Sie im Rahmen Ihres Bürgergeld-Bezugs Fragen und Probleme haben, von denen Sie meinen, dass Sie sie nicht im Gespräch mit Ihrer Leistungs- oder Vermittlungsfachkraft klären können. Oder, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Argumente nicht abschließend gehört worden sind.

Die Essener Ombudsfrau war vor ihrem Ruhestand im JobCenter beschäftigt. Als ehemalige ehrenamtliche Schiedsfrau ist sie kompetent, mit Konflikten umzugehen und einvernehmliche Lösungen zu finden.

Die Ombudsfrau arbeitet unabhängig und unparteiisch. Sie übt ihre Position im Ehrenamt aus. Deshalb ist sie nicht kontinuierlich im JobCenter zu erreichen. Schreiben Sie ihr eine kurze E-Mail und schildern Sie in ein paar wenigen Worten Ihr Anliegen. Die Ombudsstelle meldet sich zeitnah bei Ihnen zurück.

So schreiben Sie der Ombudsfrau!

Neben Ihrem Anliegen sollten Sie in Ihrer E-Mail unbedingt Ihre BG-Nummer, also die Nummer Ihrer Bedarfsgemeinschaft, angeben. Nennen Sie auch die Adresse des JobCenter, das Sie betreut.

Und: Aufgrund des Datenschutzes braucht die Ombudsfrau Ihre offizielle Erlaubnis, um in Ihrer Angelegenheit mit dem JobCenter reden zu dürfen. Fügen Sie Ihrer E-Mail deshalb diesen Satz an: "Ich willige ein, dass meine Sozialdaten zwischen Ihnen und dem zuständigen JobCenter Essen übermittelt werden. Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung jederzeit rückwirkend durch eine E-Mail an die oben genannte Adresse widerrufen kann."

Mit diesen kurzen Hinweisen ausgestattet, kann die Ombudsfrau in Ihrer Sache unmittelbar Kontakt mit dem JobCenter Essen aufnehmen.

Die nächsten Sprechstunden finden statt:

jeweils von 8 bis 12 Uhr,
im JobCenter Essen, Ruhrallee 175, Raum 0.31
:

  • 24.10.2024
  • 07.11.2024
  • 21.11.2024
  • 05.12.2024
  • 19.12.2024

Telefonischer Kontakt: 0201 88-56567

Hinweis:

Bitte beachten Sie: Auch die Ombudsfrau ist an die aktuelle Rechtslage gebunden. Und auch bei der Inanspruchnahme ihrer Ratschläge müssen die Fristen für Widerspruchs- und Klageverfahren beachtet werden.

Der direkte Draht zur Ombudsstelle

Schreiben Sie der Essener Ombudsfrau eine kurze E-Mail-Nachricht.

Denken Sie daran, der Ombudsfrau die Datenschutz-Freigabe zu geben. Wie das geht lesen Sie im Text.

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