Folk Fonds Jury 2025 hat Projekte ausgewählt

Die Folk Fonds Jury aus Bezirk V hat sich in der Förderrunde 2025 für die Förderung der folgenden Projekte entschieden:

  • Rotunde (Gruppe MOMENT)
  • Stadtteil-Skizzen (Melwyn Haensch)
  • Kultur im Laden – Folkwang Edition (VKJ Ruhrgebiet e. V.)
  • Urban Arts Project (Zentrum urbaner Tanzkunst e. V.)

Die Projekte werden bis zum 30. März 2026 umgesetzt.

Insgesamt wurden 11 Projekte und Ideen mit einem Gesamtantragsvolumen von 89.000 € eingereicht.
Über die Einreichungen wurde von einer unabhängigen Jury aus jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren, die aus Bezirk V kommen oder sich dort häufig aufhalten, beschieden.

Förderrunde 2025: die geförderten Projekte

Rotunde (Gruppe Moment)

"Rotunde“ ist ein partizipatives Klangkunst-Projekt im öffentlichen Raum am Pavillon auf dem Karlsplatz in Essen-Karnap. Über acht Wochen gestalten Menschen aus dem Stadtteil in Workshops Klangcollagen aus Musik, Sprache, Rhythmus und Geräuschen. Jede Woche entsteht eine neue Installation, die im Begegnungsformat gemeinsam aufgeführt wird. Am Ende wird ein Hörstück veröffentlicht – ein akustisches Stadtteildokument. Das Projekt fördert kulturelle Teilhabe, Begegnung und Ausdruck durch Klang – generationenübergreifend und mit Mehrwert für alle Beteiligten die hier auf einer Ebene agieren.

Die Eröffnung findet am 3. Oktober 2025 in der Rotunde am Karlsplatz (Pavillon neben dem Biergarten) statt.

Stadtteil-Skizzen (Melwyn Haensch)

Stadtteil-Skizzen ist ein offenes Zeichenprojekt in Altenessen, Karnap und Vogelheim. Es richtet sich an alle, die Lust haben, ihre Umgebung mit Stift und Papier aus einer neuen Perspektive zu betrachten. Jede*r ist herzlich willkommen, unabhängig davon, wie viel oder wenig Erfahrung mit dem Zeichnen besteht. Es geht darum, einen achtsamen Blick auf die eigene Stadt zu gewinnen und miteinander ins Gespräch zu kommen.

Gemeinsam werden Orte im Stadtteil aussgewählt und aus verschiedenen Blickwinkeln festgehalten. Die Zeichnungen bilden ein kollektives visuelles Tagebuch des Quartiers, das in einer Ausstellung öffentlich präsentiert wird.

Das Projekt beginnt im Januar 2026 mit 2 Terminen pro Woche.

Kultur im Laden - Folkwang Edition (VKJ Ruhrgebiet e.V.)

„Kultur im Laden - Folkwang Edition" lädt am Freitag, den 10. Oktober 2025 Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Stadtteil Karnap und anderen Essener Stadtteil zum herbstlichen Kulturspaziergang ein.

Mehrere Geschäftsleute und Institutionen öffnen an diesem Abend ihre Türen länger als sonst für das Publikum. Die kostenlosen Angebote sind für Jung und Alt.

Von 19 bis 22 Uhr werden in den Geschäften nicht nur Döner, Getränke, Perücken oder Lampen angeboten, sondern auch eine bunte Mischung aus Tanz, Theater und Musikkonzerten.

Der Herbst wird zum kulturellen Highlight in Karnap und bringt im Dunkeln die Licht-Sound Installation und die abschließende Feuershow auf dem Karnaper Markt besonders gut zur Geltung.
Besucherinnen und Besucher dürfen sich ihr ganz persönliches Programm aus der Liste der Angebote im Flyer zusammenstellen. Die Aufführungen dauern jeweils 25 Minuten und werden im Laufe des Abends zweimal gespielt.

Das Kulturkonzept der Essener Künstlerin Veronika Maruhn wurde in Zusammenarbeit mit dem VKJ JuCuKa/Karnap initiiert.

Urban Arts Project (Zentrum urbaner Tanzkunst e.V.)

Hip-Hop-Tanz, Rap und Graffiti mitten im Stadtteil: Das Urban Arts Project bringt urbane Kunst direkt zu den Kindern und Jugendlichen aus dem Bezirk.
Gemeinsam mit dem Stadtteilbüro und dem Jugendcafe Karnap veranstaltet der Zentrum urbaner Tanzkunst e.V. ab September wöchentlich urbane Tanzkurse, Block-Workshops zu Rap und Graffiti sowie ein öffentliches Programm im Essener Norden. Durch urbane Kunstformen soll ein direkter Zugang zu den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen geschaffen und ihr Selbstvertrauen, ihre Kreativität und ihr Gemeinschaftssinn gestärkt werden. Ein Projekt für Sichtbarkeit, echte Begegnung und kulturelle Teilhabe – laut, vielfältig und voller Energie.

Folk Fonds

Ihr seid ein Verein, eine Gruppe oder eine Community, die gerne aktiver an Kunst und Kultur teilhaben möchte? Ihr habt vielleicht sogar bereits Ideen für Projekte, Konzepte, Aktionen, Maßnahmen? Dann bewerbt euch gemeinsam mit einer Kulturinstitution um eine Förderung durch den Folk Fonds.

Der Folk Fonds wird im Jahr 2026 zum dritten Mal ausgeschrieben und ist mit 30.000 Euro dotiert. Ausgewählt werden sollen 3 bis 5 Ideen. Der Folk Fonds soll die Möglichkeit schaffen, aktiv Ideen anzustoßen, um die Teilhabe an Kultur zu unterstützen, im Jahr 2026 in Bezirk VII (Stadtteile: Freisenbruch, Horst, Kray, Leithe und Steele).

Antragsfrist

Das Antragsverfahren läuft vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2026, 23:59 Uhr.
Eine Beratung vor Antragstellung wird empfohlen.

Falls nach der Antragsfrist Rückfragen seitens der Jugendjury auftreten, werden diese per Mail an die Antragstellenden gesendet und müssten bis zum Ablauf des 10. Juli 2026 beantwortet werden.

Antragsform

Anträge können ausschließlich über das Service Portal der Stadt Essen gestellt werden. Über die eingereichten Ideen entscheidet eine unabhängige Jury aus jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren, die aus Bezirk VII kommen oder sich dort häufig aufhalten.

Im Rahmen der Online-Antragstellung sind einzureichen bzw. auszufüllen:

  • Formblatt
  • Kosten- und Finanzierungsplan, der beschreibt, wofür die Fördermittel verwendet werden sollen
    Ein Muster ist auf dieser Seite zum Download verfügbar.
  • Text (1-3 Seiten) zur Vorstellung eurer Projekte/Konzepte/Aktionen/Maßnahmen

Weitere optional einzureichende Anlagen werden von der Jugendjury noch entschieden und zeitnah hier bekannt gegeben.

Außerdem sind die Förderkriterien zu beachten, die sich in zu erfüllende Pflichtkriterien und Wunschkriterien unterteilen (siehe unten).

Antragsteller*innen

Ideen dürfen durch freie Gruppen, Initiativen, Vereine, Einzelkünstlerinnen*Einzelkünstler, etc. sowie auch institutionell geförderte Einrichtungen eingereicht werden. Förderfähig sind natürliche und juristische Personen. Wir empfehlen die Antragstellung durch die beteiligte Kultureinrichtung.

Umsetzung

Die Ideen können zwischen dem 01.09.2026 bis max. 31.03.2027 umgesetzt werden.

Förderkriterien

Die Kriterien unterteilen sich in die drei Pflichtkriterien Bezirke, Beteiligung, Kooperationen und die vier Wunschkriterien Kulturelle Bildung, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit, Experiment. Die drei Pflichtkriterien müssen bei allen Anträgen enthalten sein. Die Wunschkriterien müssen nicht alle enthalten sein. Je mehr jedoch qualitativ erfüllt sind, desto höher ist die Förderwahrscheinlichkeit.

Bezirke – Pflichtkriterium

Im Jahr 2026 ist der Bezug zum Bezirk VII (Stadtteile: Freisenbruch, Horst, Kray, Leithe und Steele) grundlegend. Die Idee muss im Bezirk VII erarbeitet, umgesetzt oder präsentiert werden. Sollte dies aus nachvollziehbaren Gründen ausschließlich in einem anderen Bezirk stattfinden müssen, muss das Team aus Bezirk VII stammen oder die Idee muss mindestens eine*n Kooperationspartner*in aus Bezirk VII beinhalten.

Beteiligung – Pflichtkriterium

Eure Idee beteiligt Menschen aus Bezirk VII als gleichwertige Partnerinnen*Partner, die ebenfalls Erfahrungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten einbringen. Eure Idee wird mit Menschen aus dem Bezirk VII arbeiten und entstehen. Beteiligung kann auch während der Präsentation eurer Idee durch interaktive Einbindung geschehen. Die Beteiligung von Menschen vor Ort in Bezirk VII sollte gut nachvollziehbar sein: Wie sollen Menschen erreicht werden und welche Zielgruppe wird aus welchen Gründen adressiert?

Kooperationen – Pflichtkriterium

Die Vernetzung von Menschen und Kulturszene, aber auch von Kulturszene untereinander und zwischen den Bezirken soll durch neue Kooperationen gestärkt werden. Der so entstehende Austausch soll für alle Beteiligten einen Mehrwert bieten und neue Aspekte in die eigene Arbeit einfließen lassen. Daher sollte jedes Projekt mindestens eine bezirksübergreifende und/ oder spartenübergreifende bzw. fachübergreifende Kooperation enthalten. Es müssen also nicht unbedingt zwei Kulturinstitutionen kooperieren. Auch eine Kooperation mit einer Jugendeinrichtung, einem Pflegeheim, einem Entsorgungsbetrieb, einem Sportverein und vielen mehr sind möglich. Dabei darf sich die Kooperation nicht nur durch die Überlassung von Räumen oder Geldern kennzeichnen, sondern muss einen inhaltlichen Dialog beinhalten. Sollten zwei Kultureinrichtungen kooperieren, muss die Einbindung von Bürgerschaft deutlich werden. Es sollten neue Kooperationspartner sein, die für die Idee, das Projekt zum ersten Mal zusammenarbeiten.

Kulturelle Bildung – Wunschkriterium

Eure Idee bezieht sich auf den Bereich der Kulturellen Bildung. Ihr habt Ideen für ein künstlerisches "Mitmach-Format" bzw. "Selber mach-Format", das eher selten adressierte Gruppen erreichen soll. Oder Ihr nutzt Mittel der Kulturellen Bildung in einem neuen Kontext. Kulturelle Bildung im Sinne des Gesamtkonzeptes für Kulturelle Bildung der Stadt Essen wird als lebenslanges Lernen verstanden und bedeutet, dass alle Altersgruppen durch Kulturelle Bildung angesprochen werden sollten. Eure Ideen in diesem Bereich müssen sich daher nicht nur auf Kinder und junge Erwachsene konzentrieren.

Barrierefreiheit – Wunschkriterium

Die Ideen sollen barrierearm sein. Es sollten bestehende Barrieren (zum Beispiel kulturelle, inhaltliche, sprachliche, physische Barrieren) benannt und es sollte sich inhaltlich mit einzelnen Barrieren und deren Abbau beschäftigt werden. Es sollte ersichtlich sein, dass sich mit dem Thema auseinandergesetzt wird, damit kulturelle Teilhabe vergrößert werden kann und neue Zugänge entstehen.

Nachhaltigkeit – Wunschkriterium

Verschiedene Aspekte von Nachhaltigkeit können behandelt werden, wie zum Beispiel ökologische Nachhaltigkeit, aber auch eine nachhaltige Zuschauendenbindung oder soziale Nachhaltigkeit (zum Beispiel Diversität, Inklusion, interkultureller Dialog). Anhand der eingereichten Bewerbungen sollte nachzollziehbar sein, inwiefern Nachhaltigkeit bei der Idee betrachtet und berücksichtigt wird.

Experiment – Wunschkriterium

Ideen dürfen sich auf unbekannte Wege begeben, die für die Beteiligten neu sind, oder in einen Bereich, in dem noch Erfahrung benötigt wird. Es sollen Dinge ergebnisoffen ausprobiert werden, die so bisher noch nicht betrachtet oder umgesetzt wurden. Es geht hier explizit um die Weiterentwicklung von Kulturlandschaft und Bürgerschaft im Dialog.

Grundsätze der Förderung

Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit sowie jede gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit haben in dem Prozess der Folkwang Dekade keinen Platz. Derartige Inhalte sind von der Förderung durch den Folk Fonds ausgeschlossen.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen der Stadt Essen über Zuwendungen an Dritte. Die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger haben die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen, die ihnen zur Verfügung gestellt werden, zu beachten. Diese Richtlinien ergänzen diese Regelungen bzw. beinhalten Besonderheiten für die Kulturförderung.

Auf Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch.

Eine gleichzeitige Förderung durch die Projektförderung des Kulturamtes der Stadt Essen und den Folk Fonds ist ausgeschlossen (Doppelförderung).

Im Rahmen der Förderung durch den Folk Fonds ist das Einbringen von Eigen- und Drittmitteln nicht zwingend erforderlich.

Allgemeine Vereinszwecke und Maßnahmen, die ausschließlich an eigene Mitglieder gerichtet sind, werden nicht gefördert. Kommerzielle Ideen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Noch Fragen?

Wenn ihr noch Fragen habt, die nicht auf dieser Seite beant­wortet werden können, meldet euch gerne unter projekte@kulturamt.essen.de oder unter den an­gege­benen Telefon­nummern (siehe unten).

Entwicklung von Kulturprojekten , Schwerpunkt: Tanz, Theater

Frau Rodoniklis, Ines
weitere Informationen (Sprechzeiten, Anschrift, Dienstleistungen...)

Entwicklung von Kulturprojekten, Schwerpunkt: Musik, Jahresthema

Frau Morawietz, Stephanie
weitere Informationen (Sprechzeiten, Anschrift, Dienstleistungen...)
© 2026 Stadt Essen