Förderrunde 2026: die geförderten Projekte

Insgesamt wurden 10 Projekte und Ideen mit einem Gesamtantragsvolumen von 65.899,38 Euro eingereicht.

Über die Einreichungen wurde von einer unabhängigen Jury aus jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren, die aus Bezirk VII kommen oder sich dort häufig aufhalten, beschieden.

Der öffentliche Raum

Eine interaktive Ausstellung über sexualisierte Belästigung und Sicherheit im Alltag.

Wir nutzen dieselben Straßen. Dieselben Parks. Dieselben Busse und Bahnen. Aber erleben wir sie auch gleich?

Erleben. Verstehen. Mitgestalten.

Vom 16. bis 25. November 2026 im Jugend- und Kulturzentrum Hüweg in Steele. Eintritt frei.

Veranstaltet durch Catcalls of Essen - Chalk Back Deutschland e.V.

Urban Culture Connect

Von Herbst 2026 bis März 2027 wird das Bürgerhaus Oststadt zum Treffpunkt für urbane Tanzkultur. Jugendliche und junge Erwachsene können kostenlos an Tanz-Workshops teilnehmen und verschiedene urbanen Tanzstile wie beispielsweise Krump, Popping, Afro und Hip-Hop kennenlernen.

Auf jeden Workshop folgt eine offene Session, mit Zeit zum Trainieren, Ausprobieren und sich gegenseitig Kennenlernen. Die Dozierenden vermitteln dabei nicht nur tänzerische Inhalte, sondern geben auch Einblicke in die Kultur, ihre Geschichten und die Werte hinter den verschiedenen Styles.

Zum Abschluss findet ein Kulturevent mit Cypher und Battle statt. Alle Angebote sind ohne Vorkenntnisse zugänglich.

Veranstaltet von Zentrum Urbaner Tanzkunst e.V.

Mühlenarchiv

Studio Horst e.V. möchte gemeinsam mit Menschen aus der Umgebung und ehemaligen Nutzer*innen die jüngere Geschichten rund um die Horster Mühle und die Zeche Wohlverwahrt sammeln und weitertragen.

Viele Menschen haben an diesem besonderen Ort gearbeitet, Kunst gemacht, Projekte gegründet oder einfach einen Teil ihres Lebens dort verbracht. Mit ihnen möchten wir ins Gespräch kommen:
Was ist hier passiert? Wer war hier? Was ist aus den Menschen und Initiativen geworden? Und welche Fotos, Geschichten und Erinnerungen sind noch da?

Wir wollen Menschen finden, die eine Verbindung zur Mühle haben und diese zusammenbringen. Wir möchten in Erinnerungen schwelgen, alte Fotos und Dokumente anschauen und neue Verbindungen knüpfen.

Gerade jetzt, wo der einst denkmalgeschützte Schornstein verschwunden ist und auch andere Teile des Ortes durch Verfall bedroht sind. Wir möchten nicht nur festhalten, was einmal war, sondern Menschen zusammenbringen, denen die Mühle am Herzen liegt. Gemeinsam wollen wir herausfinden, wie ihre Geschichten weitererzählt werden können und wie dieser Ort auch in Zukunft sichtbar bleiben kann.

Look Behind, Lauf der Geschichten

„Look Behind, Lauf der Geschichten“ ist ein interaktiver Audiowalk durch Essen-Steele. Persönliche Geschichten von Bewohner*innen verbinden sich mit Stadtteilgeschichte zu einem vielstimmigen Hörerlebnis. Die Teilnehmenden entdecken auf dem Rundgang Lieblingsorte, verborgene Erinnerungen und historische Hintergründe. Live-Performances und kleine Begegnungen entlang des Weges machen Steele auf neue Weise erfahrbar.

Während der Tour sammeln die Teilnehmenden versteckte Puzzleteile. Wenn daraus am Ende ein vollständiges Bild entsteht, wartet eine Überraschung! Den Abschluss bildet ein Konzert der Band Tigernap, deren Songs aus den gesammelten Geschichten von Steele entstehen.

Der Audiowalk bleibt auch nach der Veranstaltung bei einer Ausleihe bestehen und lässt die Stimmen und Geschichten des Stadtteils langfristig weiterklingen.

Veranstaltet durch:
Zoe Celine Krüger
Sara Lise Guaitini
Béla Baumann

Folk Fonds

Ihr seid ein Verein, eine Gruppe oder eine Community, die gerne aktiver an Kunst und Kultur teilhaben möchte? Ihr habt vielleicht sogar bereits Ideen für Projekte, Konzepte, Aktionen, Maßnahmen? Dann bewerbt euch gemeinsam mit einer Kulturinstitution um eine Förderung durch den Folk Fonds.

Der Folk Fonds wird im Jahr 2026 zum dritten Mal ausgeschrieben und ist mit 30.000 Euro dotiert. Ausgewählt werden sollen 3 bis 5 Ideen. Der Folk Fonds soll die Möglichkeit schaffen, aktiv Ideen anzustoßen, um die Teilhabe an Kultur zu unterstützen, im Jahr 2026 in Bezirk VII (Stadtteile: Freisenbruch, Horst, Kray, Leithe und Steele).

Antragsfrist

Das Antragsverfahren läuft vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2026, 23:59 Uhr.
Eine Beratung vor Antragstellung wird empfohlen.

Falls nach der Antragsfrist Rückfragen seitens der Jugendjury auftreten, werden diese per Mail an die Antragstellenden gesendet und müssten bis zum Ablauf des 10. Juli 2026 beantwortet werden.

Antragsform

Anträge können ausschließlich über das Service Portal der Stadt Essen gestellt werden. Über die eingereichten Ideen entscheidet eine unabhängige Jury aus jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren, die aus Bezirk VII kommen oder sich dort häufig aufhalten.

Im Rahmen der Online-Antragstellung sind einzureichen bzw. auszufüllen:

  • Formblatt
  • Kosten- und Finanzierungsplan, der beschreibt, wofür die Fördermittel verwendet werden sollen
    Ein Muster ist auf dieser Seite zum Download verfügbar.
  • Text (1-3 Seiten) zur Vorstellung eurer Projekte/Konzepte/Aktionen/Maßnahmen

Wenn ihr möchtet, könnt ihr zusätzlich auch noch eine Audio- oder Videonachricht von 1-3 Minuten hochladen oder eure Idee mit Fotos unterstützen.

Außerdem sind die Förderkriterien zu beachten, die sich in zu erfüllende Pflichtkriterien und Wunschkriterien unterteilen (siehe unten).

Beratungsangebot

Eine Beratung vor Antragstellung wird empfohlen. Beratungstermine mit dem Kulturamt finden immer Mittwochs an folgenden Terminen statt:

  • 6. Mai 2026, 16:00 - 18:00 Uhr
  • 20. Mai 2026, 16:00 - 18:00 Uhr
  • 10. Juni 2026, 16:00 - 18:00 Uhr
  • 24. Juni 2026, 16:00 - 18:00 Uhr

Die Beratungen finden im Heinrich-Sense-Weg 25, 45307 Essen-Kray statt.

Weitere Beratungen sind nach Absprache möglich. Bitte kontaktiert uns unter projekte@kulturamt.essen.de.

Antragsteller*innen

Ideen dürfen durch freie Gruppen, Initiativen, Vereine, Einzelkünstlerinnen*Einzelkünstler, etc. sowie auch institutionell geförderte Einrichtungen eingereicht werden. Förderfähig sind natürliche und juristische Personen. Wir empfehlen die Antragstellung durch die beteiligte Kultureinrichtung.

Umsetzung

Die Ideen können zwischen dem 01.09.2026 bis max. 31.03.2027 umgesetzt werden.

Förderkriterien

Die Kriterien unterteilen sich in die drei Pflichtkriterien Bezirke, Beteiligung, Kooperationen und die vier Wunschkriterien Kulturelle Bildung, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit, Experiment. Die drei Pflichtkriterien müssen bei allen Anträgen enthalten sein. Die Wunschkriterien müssen nicht alle enthalten sein. Je mehr jedoch qualitativ erfüllt sind, desto höher ist die Förderwahrscheinlichkeit.

Bezirke – Pflichtkriterium

Im Jahr 2026 ist der Bezug zum Bezirk VII (Stadtteile: Freisenbruch, Horst, Kray, Leithe und Steele) grundlegend. Die Idee muss im Bezirk VII erarbeitet, umgesetzt oder präsentiert werden. Sollte dies aus nachvollziehbaren Gründen ausschließlich in einem anderen Bezirk stattfinden müssen, muss das Team aus Bezirk VII stammen oder die Idee muss mindestens eine*n Kooperationspartner*in aus Bezirk VII beinhalten.

Beteiligung – Pflichtkriterium

Eure Idee beteiligt Menschen aus Bezirk VII als gleichwertige Partnerinnen*Partner, die ebenfalls Erfahrungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten einbringen. Eure Idee wird mit Menschen aus dem Bezirk VII arbeiten und entstehen. Beteiligung kann auch während der Präsentation eurer Idee durch interaktive Einbindung geschehen. Die Beteiligung von Menschen vor Ort in Bezirk VII sollte gut nachvollziehbar sein: Wie sollen Menschen erreicht werden und welche Zielgruppe wird aus welchen Gründen adressiert?

Kooperationen – Pflichtkriterium

Die Vernetzung von Menschen und Kulturszene, aber auch von Kulturszene untereinander und zwischen den Bezirken soll durch neue Kooperationen gestärkt werden. Der so entstehende Austausch soll für alle Beteiligten einen Mehrwert bieten und neue Aspekte in die eigene Arbeit einfließen lassen. Daher sollte jedes Projekt mindestens eine bezirksübergreifende und/ oder spartenübergreifende bzw. fachübergreifende Kooperation enthalten. Es müssen also nicht unbedingt zwei Kulturinstitutionen kooperieren. Auch eine Kooperation mit einer Jugendeinrichtung, einem Pflegeheim, einem Entsorgungsbetrieb, einem Sportverein und vielen mehr sind möglich. Dabei darf sich die Kooperation nicht nur durch die Überlassung von Räumen oder Geldern kennzeichnen, sondern muss einen inhaltlichen Dialog beinhalten. Sollten zwei Kultureinrichtungen kooperieren, muss die Einbindung von Bürgerschaft deutlich werden. Es sollten neue Kooperationspartner sein, die für die Idee, das Projekt zum ersten Mal zusammenarbeiten.

Kulturelle Bildung – Wunschkriterium

Eure Idee bezieht sich auf den Bereich der Kulturellen Bildung. Ihr habt Ideen für ein künstlerisches "Mitmach-Format" bzw. "Selber mach-Format", das eher selten adressierte Gruppen erreichen soll. Oder Ihr nutzt Mittel der Kulturellen Bildung in einem neuen Kontext. Kulturelle Bildung im Sinne des Gesamtkonzeptes für Kulturelle Bildung der Stadt Essen wird als lebenslanges Lernen verstanden und bedeutet, dass alle Altersgruppen durch Kulturelle Bildung angesprochen werden sollten. Eure Ideen in diesem Bereich müssen sich daher nicht nur auf Kinder und junge Erwachsene konzentrieren.

Barrierefreiheit – Wunschkriterium

Die Ideen sollen barrierearm sein. Es sollten bestehende Barrieren (zum Beispiel kulturelle, inhaltliche, sprachliche, physische Barrieren) benannt und es sollte sich inhaltlich mit einzelnen Barrieren und deren Abbau beschäftigt werden. Es sollte ersichtlich sein, dass sich mit dem Thema auseinandergesetzt wird, damit kulturelle Teilhabe vergrößert werden kann und neue Zugänge entstehen.

Nachhaltigkeit – Wunschkriterium

Verschiedene Aspekte von Nachhaltigkeit können behandelt werden, wie zum Beispiel ökologische Nachhaltigkeit, aber auch eine nachhaltige Zuschauendenbindung oder soziale Nachhaltigkeit (zum Beispiel Diversität, Inklusion, interkultureller Dialog). Anhand der eingereichten Bewerbungen sollte nachzollziehbar sein, inwiefern Nachhaltigkeit bei der Idee betrachtet und berücksichtigt wird.

Experiment – Wunschkriterium

Ideen dürfen sich auf unbekannte Wege begeben, die für die Beteiligten neu sind, oder in einen Bereich, in dem noch Erfahrung benötigt wird. Es sollen Dinge ergebnisoffen ausprobiert werden, die so bisher noch nicht betrachtet oder umgesetzt wurden. Es geht hier explizit um die Weiterentwicklung von Kulturlandschaft und Bürgerschaft im Dialog.

Grundsätze der Förderung

Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit sowie jede gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit haben in dem Prozess der Folkwang Dekade keinen Platz. Derartige Inhalte sind von der Förderung durch den Folk Fonds ausgeschlossen.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen der Stadt Essen über Zuwendungen an Dritte. Die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger haben die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen, die ihnen zur Verfügung gestellt werden, zu beachten. Diese Richtlinien ergänzen diese Regelungen bzw. beinhalten Besonderheiten für die Kulturförderung.

Auf Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch.

Eine gleichzeitige Förderung durch die Projektförderung des Kulturamtes der Stadt Essen und den Folk Fonds ist ausgeschlossen (Doppelförderung).

Im Rahmen der Förderung durch den Folk Fonds ist das Einbringen von Eigen- und Drittmitteln nicht zwingend erforderlich.

Allgemeine Vereinszwecke und Maßnahmen, die ausschließlich an eigene Mitglieder gerichtet sind, werden nicht gefördert. Kommerzielle Ideen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Noch Fragen?

Wenn ihr noch Fragen habt, die nicht auf dieser Seite beant­wortet werden können, meldet euch gerne unter projekte@kulturamt.essen.de oder unter den an­gege­benen Telefon­nummern (siehe unten).

Entwicklung von Kulturprojekten / Musik

Frau Morawietz, Stephanie
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