In der Bewerbung zur Grünen Hauptstadt Europas formulierte die Stadt Essen 2014 das Ziel, den Modal Split bis 2035 auf jeweils 25 % für MIV, ÖPNV, Fuß- und Radverkehr zu ändern und eine Neuausrichtung der Mobilität einzuleiten.
Die Neuausrichtung der Mobilität in Essen erfolgt in vier Phasen:
In Phase 1 erarbeitete die Stadtverwaltung, im Rahmen der Grünen Hauptstadt Europas – Essen 2017, zur Erreichung des Modal Splits einen Handlungsrahmen, in dem Ziele und Handlungsschwerpunkte benannt wurden.
Daran anknüpfend wurde in Phase 2 seit Oktober 2018 der Handlungsrahmen zum Handlungskonzept Modal Split 2035 weiterentwickelt. Die Ausarbeitung erfolgte von Oktober 2018 bis März 2019 von einem Projektteam aus Vertreter*innen der Verwaltung und der Ruhrbahn in insgesamt zehn Workshops. Das Handlungskonzept beinhaltete erstmals strategische Ziele und Maßnahmenansätze und Handlungsempfehlungen, um das "4 x 25 Prozent-Ziel" bis zum Jahr 2035 zu erreichen. Im September beschloss der Rat die strategischen Leitlinien des Handlungskonzeptes für die Mobilität 2035 in Essen.
Durch das Kompetenzteam wurde in drei Workshops ein Arbeitsprogramm entwickelt, um die Maßnahmenansätze und Empfehlungen des Handlungskonzeptes weiterverfolgen und umsetzen zu können. Zur Ausgestaltung und Umsetzung der Ergebnisse des Handlungskonzeptes soll in Phase 3 bis 2022 ein Essener Mobilitätsplan entstehen, in dem messbare Ziele, Inhalte, Handlungsstränge, Maßnahmenpläne und Prioritäten abgebildet sind.
Zudem hat die Verwaltung eine Leistungsbeschreibung zur Erstellung eines Mobilitätsplans 2035 der Stadt Essen vorgelegt. Der Rat der Stadt Essen hat diese in der Ratssitzung im Juni 2020 zugestimmt. Die Bearbeitung des Mobilitätsplans beginnt nach Erteilung des Auftrags voraussichtlich im Herbst 2020 und soll im Jahr 2023 abgeschlossen sein. Parallel zur Konzeption und Erarbeitung dieses Mobilitätsplans sollen bereits Rahmenbedingungen gestaltet und kurzfristig umsetzbare Maßnahmen realisiert werden, durch die die Verlagerungen vom MIV auf den Umweltverbund gefördert werden. Diese Maßnahmen können Bestandteil bereits vorhandener Beschlüsse, wie Lead-City-Projekte sein, oder durch aktuelle politische Beschlüsse neu initiiert werden.
In Phase 4 sollen dann die Maßnahmen, die aus dem Mobilitätsplan hervorgehen, umgesetzt werden.