Der Radschnellweg Ruhr (RS1) soll das Ruhrgebiet verbinden und neue Mobilitätsoptionen bringen: Auf rund 100 Kilometern sollen sich Pendler*innen, Tourist*innen und Fahrradbegeisterte schnell und weitestgehend kreuzungsfrei auf einer West-Ost-Achse zwischen Duisburg und Hamm bewegen können.
Mit der Änderung des Straßen- und Wegegesetzes NRW im Jahr 2016 hat die nordrhein-westfälische Landesregierung Radschnellwege als neue Wegekategorie "Radschnellverbindungen des Landes" eingeführt und sie damit Landesstraßen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass Radschnellwege, wie der RS1, in die Baulast des Landes fallen: Damit ist der Landesbetrieb Straßen.NRW grundsätzlich für deren Planung, den Bau und die Unterhaltung zuständig.