Die Verkehrsüberwachung setzt sich für die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs ein. Sie setzt dort ihre Überwachungsschwerpunkte, wo dieses Ziel nur mit dem nötigen Nachdruck erreicht werden kann.
Ein besonderer Schutz gilt dabei den schwächeren Verkehrsteilnehmern, den Fußgängern, Radfahrern und behinderten Menschen. Dabei spielt die sogenannte Schulwegsicherung eine herausgehobene Rolle.
Außerdem werden regelmäßig verkehrsberuhigte Bereiche und die Umfelder von Spielplätzen und Senioreneinrichtungen kontrolliert sowie publikumsintensive Veranstaltungen aufgesucht.
Hier kommt es darauf an, Kraftfahrzeuge aus dem ureigensten Bewegungsraum der Fußgänger und Radfahrer, zum Beispiel von Geh-, Rad- und Fußgängerüberwegen, fernzuhalten.
Da hierüber hinaus die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs vor allem dort beeinträchtigt ist, wo gegen Haltverbotsregeln verstoßen wird, liegt dort ein weiterer Überwachungsschwerpunkt.