Die Entscheidung, ob Einkommen oder Vermögen zu berücksichtigen sind, trifft das JobCenter Essen auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Wer Bürgergeld beantragt, ist verpflichtet, alle Fragen zu Einkommen und Vermögen wahrheitsgemäß zu beantworten. Das JobCenter Essen ist berechtigt und verpflichtet, die Angaben zu überprüfen. Nicht angezeigte Einkünfte (auch aus Kapitalanlagen) und Vermögenswerte können im Falle einer unrechtmäßigen Leistungserlangung nicht nur zur Rückerstattung der überzahlten Leistungen, sondern im Rahmen eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens sogar zu Geldbußen führen.