Hilfebedürftigkeit

Hilfebedürftig ist, wer nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen aus eigenen Kräften und Mitteln ganz oder teilweise zu sichern. Vor allem nicht dadurch, dass er eine auskömmliche Arbeit findet, sein Einkommen oder sein Vermögen, soweit es zu berücksichtigen ist, einsetzt, oder die erforderliche Hilfe von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.

Die Entscheidung, ob Einkommen oder Vermögen zu berücksichtigen sind, trifft das JobCenter Essen auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Wer Bürgergeld beantragt, ist verpflichtet, alle Fragen zu Einkommen und Vermögen wahrheitsgemäß zu beantworten. Das JobCenter Essen ist berechtigt und verpflichtet, die Angaben zu überprüfen. Nicht angezeigte Einkünfte (auch aus Kapitalanlagen) und Vermögenswerte können im Falle einer unrechtmäßigen Leistungserlangung nicht nur zur Rückerstattung der überzahlten Leistungen, sondern im Rahmen eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens sogar zu Geldbußen führen.

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