Öffentliche Bekanntmachungen der Unteren Immissionsschutzbehörde

Öffentliche Bekanntmachungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz sieht für die Neuerrichtung von Anlagen, die potentiell besonders umweltschädlich sind, ein Genehmigungsverfahren mit öffentlicher Bekanntmachung des Vorhabens sowie der Auslegung des Antrags und der Unterlagen vor. Diese besonders umweltrelevanten Vorhaben sind in der Spalte c des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Bundes-Immissionsschutzverordnung) mit dem Buchstaben "G" gekennzeichnet. Wenn diese Anlagen neu errichtet werden, ist in jedem Fall die Öffentlichkeit zu beteiligen.

Bei wesentlichen Änderungen an der genehmigten Anlage kann von einer öffentlichen Bekanntmachung abgesehen werden, wenn erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter des Immissionsschutzrechtes (Mensch und Natur) nicht zu besorgen sind.

Neben den öffentlichen Bekanntmachungen der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Essen finden Sie hier auch die Bekanntmachungen der Nachbarstädte, wenn sich der Einwirkungsbereich dortiger Vorhaben auf das Essener Stadtgebiet erstreckt.

Aktuelle Bekanntmachungen / Anträge:

Zurzeit liegen keine aktuellen Bekanntmachungen vor.

Bekanntmachungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist für ein Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung unterscheidet zwischen Vorhaben, bei denen die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend ist, und Vorhaben, bei denen einzelfallbezogen das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung festzustellen ist. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist als unselbständiger Teil in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren integriert.

Vorhaben, für die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, müssen stets öffentlich bekannt gemacht werden. Sollte bei Vorhaben, die lediglich einer allgemeinen oder standortbezogenen Vorprüfung bedürfen, die Vorprüfung ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, genügt es, wenn dies der Öffentlichkeit bekannt gegeben wird. Die Entscheidung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Aktuelle Bekanntmachungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung:

Zurzeit liegen keine aktuellen Bekanntmachungen vor.

Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Herr Wiethaup

Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Herr Wiethaup
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