Den aktuellen Lärmaktionsplan an Haupteisenbahnstrecken des Bundes hat das Eisenbahn-Bundesamt am 18. Juni 2018 veröffentlicht. Der Lärmaktionsplan wird alle fünf Jahre überarbeitet, die Überarbeitungsstände werden als Runden bezeichnet.
Rechtliche Grundlage
Die Rechtgrundlage ergibt sich aus § 47 c Abs. 5 des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005.