Lärmminderungsplanung

Umgebungslärmrichtlinie

Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union eine Regelung zu Schallimmissionen getroffen. Die Richtlinie zielt darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Dazu werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für die Schallquellen (Straßen, Schienen, Flug, Gewerbe und Industrie einschließlich Häfen) in einem vorgegebenen Zeitrahmen

  • (strategische) Lärmkarten (Lärmkartierung) zu erstellen,
  • die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren,
  • die EU-Kommission über die Schallbelastung und die Betroffenheit der Bevölkerung in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren,
  • Lärmaktionspläne aufzustellen, wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind.

Ablauf der Lärmminderungsplanung

1. Lärmkartierung

Als Grundlage für die Berechnung der Lärmkarten dient ein digitales Geländemodell. Ein digitales Geländemodell stellt eine Abbildung der Erdoberfläche in Einzelpunkte dar, wobei jeder Punkt durch drei Koordinaten (Rechtswert, Hochwert und Höhe) gekennzeichnet ist. Zusätzlich zu den Einzelpunkten kommen dann noch die Gebäude mit ihrer Lage und Höhe in vereinfachter Form dazu. Für die vier verschiedenen Lärmarten (Straßen, Schienen, Flug und Gewerbe / Industrie) fließen Emissionsdaten (für die Straße: Anzahl der Fahrzeuge, zulässige Höchstgeschwindigkeit, Straßenbeschaffenheit) ein. Um Aussagen über die Anzahl der Betroffen zu erhalten, werden die Einwohnerdaten in die Berechnung einbezogen. Die verschiedenen Gebäudenutzungen werden aus Katasterunterlagen eingepflegt, um besonders schützenswerte Gebäude (Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten) darstellen zu können, da sie einen gesonderten Lärmschutz bedürfen. Diese Daten werden in ein Lärmberechnungsprogramm eingelesen und dann berechnet.

Als Ergebnis erhält man Lärmkarten für die verschiedenen Lärmarten, jeweils eine für den Gesamttag (0-24 Uhr) und eine für die Nacht (22-6 Uhr).

2. Lärmaktionsplanung

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht vor, dass nach Abschluss der Lärm-kartierung eine Lärmaktionsplanung für stark belastete Flächen erstellt werden muss, dass "ruhige Gebiete" gegen eine Zunahme von Lärm geschützt werden und die Bevölkerung und interessierte Institutionen am Lärmaktionsplan mitwirken dürfen.

Die Lärmaktionspläne sollen Grundlage von Maßnahmenprogrammen werden, mit denen die Lärmbelastung für die Betroffenen reduziert wird.

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