Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union eine Regelung zu Schallimmissionen getroffen. Die Richtlinie zielt darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Dazu werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für die Schallquellen (Straßen, Schienen, Flug, Gewerbe und Industrie einschließlich Häfen) in einem vorgegebenen Zeitrahmen
- (strategische) Lärmkarten (Lärmkartierung) zu erstellen,
- die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren,
- die EU-Kommission über die Schallbelastung und die Betroffenheit der Bevölkerung in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren,
- Lärmaktionspläne aufzustellen, wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind.