Um die Gesundheit der Verbraucher*innen zu schützen und sie vor Täuschungen zu bewahren, hat der Gesetzgeber die Überwachung des Umgangs mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen vorgeschrieben.
Teilen Sie uns mit, wenn Sie
• ein Lebensmittel haben, das verdorben ist, ekelerregend beeinflusst wurde oder durch dessen Genuss jemand erkrankt ist;
• den Umgang mit einem Lebensmittel oder seine Behandlung oder Bearbeitung unter unhygienischen Bedingungen beanstanden;
• bei kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen (Spielzeug, Geschirr, Schmuck etc.) oder Tabakerzeugnissen Abweichungen in Kennzeichnung, Aussehen, Geruch oder in ihrer Brauchbarkeit feststellen;
• mit Ihrer Reklamation kein Gehör bei Ihrem Händler finden, der die Ware in den Verkehr bringt.
Ihre Beobachtungen melden Sie uns bitte mit den Formularen in dem nebenstehenden Downloadbereich mit.
Wenn von dem zweifelhaften Produkt noch Reste von mindestens 100 Gramm vorhanden sind, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Wichtig:
• Sollten bei Ihnen durch den Verzehr von Lebensmitteln oder der Verwendung von kosmetischen Mitteln gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten, suchen Sie bitte unverzüglich einen Arzt auf.
• Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine kriminelle Handlung vorliegt, benachrichtigen Sie die Polizei.
• Wir bearbeiten jede Verbraucherbeschwerde sofort und ergreifen die erforderlichen Maßnahmen. Wir suchen nach der Ursache, stellen diese ab und ahnden vorliegende Verstöße.