Das Halten von Bienen ist mit einem gewissen Aufwand verbunden und Sie haben einige Pflichten, die Sie unbedingt einhalten müssen.
Bienenhaltungen aller Art unterliegen einer gesetzlichen Meldepflicht gem. § 1a der Bienenseuchen-Verordnung. Danach haben Imker*innen und sonstige Personen, die Bienen halten, sofern dies noch nicht erfolgte, die Bienenhaltung spätestens bei Beginn ihrer Tätigkeit bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Nevinghoff 40 in 48147 Münster anzumelden.
Wer die Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig.
Zusätzlich fordern wir Sie auf, Ihre Bienenhaltung direkt beim Veterinäramt der Stadt Essen anzuzeigen. Das Anmeldeformular finden Sie in dem nebenstehenden Formularbereich.
Unter bestimmten Voraussetzungen unterliegen Sie der Lebensmittelüberwachung. Dies ist der Fall, wenn Sie
• gewerbsmäßig Honig lagern oder behandeln oder
• Mittelwände für Bienenwaben herstellen oder
• Seuchenwachs be- oder verarbeiten.
Dann müssen Sie Ihren Betrieb nach Artikel 6 der VO EG Nr. 852/2004 dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zusätzlich melden. Zur Anmeldung benutzen Sie bitte das Formular zur Registrierung nach Art. 6 der VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, aus dem nebenstehenden Formularbereich.