Tierschutz

Betreuung, Pflege, Versorgung – kurzum eine artgerechte Haltung von Tieren – sollte selbstverständlich sein, ist sie aber nicht immer.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt überprüft routinemäßig oder anlassbezogen, ob die Vorschriften des Tierschutzgesetzes bei privaten und gewerblichen Tierhaltungen eingehalten werden. Dadurch wird dafür gesorgt, dass Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden geschützt werden, wie es im § 1 des Tierschutzgesetzes und im Artikel 20a des Grundgesetzes verankert ist.

Folgende Bereiche werden überwacht:

• Tiertransporte;
• Landwirtschaftliche Nutztierhaltungen;
• Forschungseinrichtungen und Labore, die Tierversuche durchführen;
• Erlaubnispflichtige Tierhaltungen und Tätigkeiten;
• Zoofachgeschäfte;
• Zirkusbetriebe;
• Viehmärkte, Viehauktionen, Ausstellungen, Turniere;
• private Tierhaltungen;
• Schlachtstätten

Tierschutzbeschwerden

Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz greift das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ein. Diese Aufgabe macht einen wesentlichen Teil der täglichen Arbeit aus. Tierschutzanzeigen aus der Bevölkerung werden ernst genommen und ihnen wird nachgegangen. Damit die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte einer Anzeige gezielt nachgehen können, werden detaillierte Angaben über die Verstöße unbedingt benötigt. Sie ordnen im Bedarfsfall neben den Ahndungsmaßnahmen, wie Bußgeld oder Strafanzeige auch Maßnahmen zur Gefahrenabwehr an, wie z.B.Verbesserung der Haltungsbedingungen der Tiere, tierärztliche Untersuchung und Behandlung kranker Tiere.

Weitere Informationen zu einer Tierschutzanzeige gibt es im Serviceportal der Stadt Essen

Erlaubnispflichtige Tätigkeiten

Für folgende Tätigkeiten wird eine Erlaubnis gemäß §11 Tierschutzgesetz benötigt:

• Das Halten von Tieren für andere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung;
• Ausstellen von Tieren in einem zoologischen Garten oder ähnlichen Einrichtungen;
• Durchführung von Tierbörsen;
• gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte oder Anleitung der Ausbildung;
• Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte oder Unterhaltung der Einrichtung hierfür;
• gewerbsmäßiges Betreiben eines Reit- und/oder Fahrbetriebs;
• gewerbsmäßiges Züchten von Wirbeltieren (z.B. Hunde, Katzen);
• gewerbsmäßiger Handel mit Wirbeltieren;
• gewerbsmäßiges zur Schaustellen von Tieren;
• gewerbsmäßiges Bekämpfen von Wirbeltieren als Schädlinge;
• Einfuhr/Verbringen von Wirbeltieren (keine Nutztiere) zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistung (Auslandstierschutz).

Erst nach eingehender Prüfung wird eine tierschutzrechtliche Erlaubnis erteilt. Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz finden sich im Serviceportal der Stadt Essen.

Tiertransporte und Bauvorhaben

Wer gewerblich oder im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit Tiere transportieren möchte, benötigt einen Befähigungsnachweis. Weitere Informationen gibt es im Serviceportal der Stadt Essen.

Einen Antrag für die Anmeldung eines Transportes von Pferden und weitere Informationen hierzu gibt es ebenfalls dort.

Wer eine Zulassung als Transportunternehmen beantragen möchte, findet im Serviceportal der Stadt Essen weitere Informationen und Anträge.

Auch Bauvorhaben für Stallneu- und -umbauten werden von uns bewertet und auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben geprüft.

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