Da ein Auslaufen von Öl aus vorhandenen Tanks eine Gefahr für das Grundwasser darstellt, müssen Öltanks regelmäßig auf ihre Dichtigkeit überprüft werden. Dies muss durch entsprechende Sachverständige geschehen und der Prüfbericht ist der Unteren Wasserbehörde einzureichen. Die Kontrollhäufigkeit richtet sich nach Art und Volumen des Tanks.
Oberirdische Tanks und Kellertanks, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 10.000 Litern und alle unterirdischen Tanks müssen im Abstand von längstens 5 Jahren überprüft werden.
Auf Grund des hohen Schadenspotentials bei einem Ölleck und der mit der Sanierung verbunden Kosten, sollte auf eine regelmäßige Prüfung geachtet werden.
Andere Anlagen zur Lagerung wassergefährdende Stoffe unterliegen ebenfalls einer regelmäßigen Sachverständigenprüfung.