Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucher*innen vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse, sowie vor Täuschung und Irreführung zu schützen.
Hierfür werden Betriebe risikoorientiert und anlassbezogen besucht und stichprobenartig Proben genommen und zur Untersuchung an das zuständige Landeslabor weitergeleitet.
In Essen sind ca. 5700 Betriebe registriert, in denen Lebensmittel und oben genannte Produkte hergestellt, vertrieben oder gehandelt werden.
Die große Bandbreite der Betriebe umfasst u.a. landwirtschaftliche Produktionsbetriebe, Märkte, industrielle Herstellungsbetriebe, Groß- und Einzelhandelsgeschäfte sowie Gastronomiebetriebe und Großküchen. Auch Apotheken, Drogeriemärkte, Schmuckgeschäfte, Bekleidungsgeschäfte, Friseursalons, Kosmetik- und Tattoostudios sowie Tabakwarengeschäfte unterliegen der Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachung.
Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes haben Information und Beratung einen hohen Stellenwert.
Die in der Lebensmittelüberwachung tätigen Personen beteiligen sich an Schulungen von ehrenamtlich Tätigen und Menschen, die mit der Verpflegung von Kindern in Schulen und Kindertageseinrichtungen betraut sind.
Ebenso bieten sie Lebensmittelunternehmer*innen bereits bei der Planung zu einem Betriebsneu- oder -umbau eine umfassende Beratung an.