Aufgaben der Lebensmittelüberwachung

Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucher*innen vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse, sowie vor Täuschung und Irreführung zu schützen.

Hierfür werden Betriebe risikoorientiert und anlassbezogen besucht und stichprobenartig Proben genommen und zur Untersuchung an das zuständige Landeslabor weitergeleitet.

In Essen sind ca. 5700 Betriebe registriert, in denen Lebensmittel und oben genannte Produkte hergestellt, vertrieben oder gehandelt werden.

Die große Bandbreite der Betriebe umfasst u.a. landwirtschaftliche Produktionsbetriebe, Märkte, industrielle Herstellungsbetriebe, Groß- und Einzelhandelsgeschäfte sowie Gastronomiebetriebe und Großküchen. Auch Apotheken, Drogeriemärkte, Schmuckgeschäfte, Bekleidungsgeschäfte, Friseursalons, Kosmetik- und Tattoostudios sowie Tabakwarengeschäfte unterliegen der Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachung.

Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes haben Information und Beratung einen hohen Stellenwert.

Die in der Lebensmittelüberwachung tätigen Personen beteiligen sich an Schulungen von ehrenamtlich Tätigen und Menschen, die mit der Verpflegung von Kindern in Schulen und Kindertageseinrichtungen betraut sind.

Ebenso bieten sie Lebensmittelunternehmer*innen bereits bei der Planung zu einem Betriebsneu- oder -umbau eine umfassende Beratung an.

Registrierung von Lebensmittelbetrieben

Lebensmittelunternehmer*innen sind verpflichtet, sich bei ihrem zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt registrieren zu lassen. Die Anmeldung eines Betriebes erfolgt automatisch mit der Gewerbeanmeldung, wenn alle wichtigen Angaben enthalten sind.

Allerdings werden Küchen in Kindertagesstätten, Senioreneinrichtungen, Jugendheimen, Betriebskantinen und Ähnliche sowie Betriebe im Reisegewerbe i.d.R. nicht über die Gewerbemeldestelle mitgeteilt und müssen sich daher zusätzlich melden.

Bereits registrierte Betriebe müssen der Behörde wesentliche Änderungen wie z.B. eine bauliche Erweiterung oder den Neubau einer Betriebsstätte sowie die Änderung oder Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit mitteilen.

Zur Registrierung eines Betriebes sowie zur Mitteilung über gravierende Änderungen benutzen Sie bitte das Formular zur Registrierung nach Art. 6 der VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, aus dem Serviceportal der Stadt Essen.

Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe

Wenn Sie in einem Betrieb tätig sein wollen und dabei mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Kontakt kommen, müssen Sie nach § 43 Infektionsschutzgesetz vor Arbeitsbeginn an einer Belehrung teilnehmen. So lange Sie die Tätigkeit ausüben, muss diese Belehrung zudem alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Nachweise über die Erstbelehrung und über die aktuelle Folgebelehrung müssen im Betrieb vorliegen.

Weitere Informationen hierzu gibt es im Serviceportal der Stadt Essen.

Beratung

Die Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit liegt bei den Lebensmittelunternehmer*innen. Diese haben umfangreiche Vorgaben des Lebensmittelrechts zu beachten.

Für einen guten Verbraucherschutz sind ein verantwortungsvolles Handeln der Unternehmer*innen und eine Zusammenarbeit mit den Behörden unerlässlich. Um dies zu ermöglichen, bieten das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt den Lebensmittelunternehmer*innen an, das Amt bereits bei der Planung eines Betriebes miteinzubeziehen. So können im Vorfeld wichtige Fragen zu den baulichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb geklärt und bei der Planung berücksichtigt werden. Auch bei Fragen zum Eigenkontrollsystem beraten Lebensmittelkontrolleur*innen und Sachverständige gerne.

Im Zuge der Kontrollen können die Betriebsverantwortlichen zudem Informationen zu aktuellen lebensmittelrechtlichen Fragestellungen erhalten. Lebensmittelkontrolleur*innen und Sachverständige sind auch außerhalb einer Kontrolle wichtige Ansprechpartner.

Weitere Informationen für Gewerbetreibende finden sich im Serviceportal der Stadt Essen.

Aber nicht nur Unternehmer*innen, sondern auch Verbraucher*innen können sich mit ihren Anliegen direkt an die Mitarbeiter*innen der Lebensmittelüberwachung wenden.

Weitere Informationen gibt es im Serviceportal der Stadt Essen.

Betriebskontrollen

Betriebe werden aufgrund einer vorgegebenen Risikobewertung nach den Richtlinien des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches kontrolliert. Die Kontrollen erfolgen in aller Regel unangekündigt und in unregelmäßigen Abständen. Wie häufig die einzelnen Betriebe kontrolliert werden, richtet sich sowohl nach der Sensibilität der Verbrauchergruppe, der Empfindlichkeit der jeweiligen Lebensmittel, als auch nach der Zuverlässigkeit der Lebensmittelunternehmer*innen sowie den Ergebnissen vorangegangener Überprüfungen.

Geachtet wird auf:

• den hygienischen Zustand und die hygienische Arbeitsweise,
• die Personalhygiene und Personalschulung,
• die Einhaltung von baulichen und technischen Vorschriften,
• den Erhaltungszustand von Räumen, Einrichtungsgegenständen und Arbeitsmitteln,
• die Einhaltung des Eigenkontrollsystems der Betriebe,
• die Kennzeichnung und Aufmachung der angebotenen Waren und Speisen.

Weitere Informationen finden sich in dem Leitfaden für die Risikobeurteilung von Lebensmittelbetrieben in Nordrhein-Westfalen, der im Serviceportal zur Verfügung steht.

Probennahme

Die Anzahl der Proben ist gesetzlich vorgegeben und richtet sich nach der Anzahl der Einwohner*innen. Bezogen auf 1.000 Einwohner*innen müssen pro Jahr 5 Lebensmittelproben und 0,5 Proben von kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen genommen werden.

Im Stadtgebiet Essen werden daher pro Jahr etwa 3.200 amtliche Proben genommen und bei den jeweils zuständigen Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUA) auf die Einhaltung rechtlicher Vorschriften untersucht, z.B. Zusammensetzung, Keimbelastung, korrekte Kennzeichnung.

Liste akkreditierter Labore und zugelassener Gegenprobensachverständige

Sollten Sie als Lebensmittelunternehmer*in eine weitergehende Beratung oder Untersuchungen durch ein Fachlabor benötigen, können Sie über sogenannte zugelassene Gegenprobensachverständige ein akkreditiertes Labor kontaktieren. Eine Liste der zugelassenen Gegenprobensachverständigen bzw. der akkreditierten Labore im Bereich Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.

Maßnahmen

Nicht alle Unternehmer*innen, die mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen sowie Tabakerzeugnissen arbeiten, halten sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Spielregeln. Wenn Aufklärung und Mahnung nicht ausreichen, müssen härtere Maßnahmen ergriffen werden. Bei Beanstandungen im Rahmen der Kontrollen oder der Probenuntersuchungen trifft die zuständige Behörde Maßnahmen, die notwendig sind, um die Einhaltung der Vorschriften und die Unbedenklichkeit der Produkte wieder herzustellen. Die Gefahrenabwehr steht hier stets im Vordergrund und begründet je nach festgestellten Mängeln und Verhalten der Lebensmittelunternehmer*innen Maßnahmen wie z.B. gebührenpflichtige Nachkontrollen, Verwarnungen, Ordnungswidrigkeitenanzeigen, Strafanzeigen, Auflagen für die Betriebe, Beschlagnahmung und Anordnung zur Rücknahme der Produkte vom Markt, Warnung über die Medien oder gar die Schließung eines Betriebes.

Information der Öffentlichkeit

Werden bei Betriebskontrollen besonders schwerwiegende oder wiederholt Verstöße festgestellt, so erfolgt eine Veröffentlichung des Betriebes und des Sachverhaltes auf der der Internetseite Lebensmitteltransparenz NRW. Die Informationen über die Mängel und darüber, ob sie mittlerweile abgestellt sind werden seitens der Behörde stetig und nach jeder Kontrolle aktualisiert. Die Einträge stehen den Verbraucher*innen 6 Monate im Internet zur Verfügung.

Befinden sich Lebensmittel, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände im Handel, von denen eine Gesundheitsgefahr ausgeht, erfolgt eine öffentliche Warnung und eine Rücknahme der Artikel vom Markt. Informationen zu betroffenen Produkten finden Sie auf der Internetseite Lebensmittelwarnung.

Lebensmittelüberwachung (Außendienst)

Herr Ahrend
Frau Alasmer
Herr Allendorf
Herr Bender
Herr Blum
Herr Bublitz
Frau Dr. Drees
Herr Holthuis
Herr Kaiser
Herr Krause
Frau Malek
Frau Mekic
Herr Noè
Frau Peters
Herr Tovornik
Herr Winter
Frau Wrona
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