Luftqualität

Die Luftqualität wird in dicht besiedelten Gebieten maßgeblich durch den Menschen beeinflusst. Noch in den 1980er Jahren wurde Schwefeldioxid in großen Mengen aus den Schornsteinen von Kraftwerken, aus Industrieanlagen und Kraftfahrzeugen ausgestoßen und trug im Ruhrgebiet im Jahr 1985 wesentlich zur historischen Smog-Warnung der höchsten Alarmstufe bei. Rund vierzig Jahre später haben zahlreiche Maßnahmen wie die Rauchgasentschwefelung in Kraftwerken oder der Einbau von Katalysatoren in Autos, aber auch der Strukturwandel im Ruhrgebiet zu einer erheblichen Reduzierung der Luftbelastung geführt.

Heute stehen die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub im Fokus. Stickstoffdioxid wird vor allem in Verbrennungsprozessen, beispielsweise in Verbrennungsmotoren von Autos, freigesetzt. Feinstaub entsteht ebenfalls bei Verbrennungsprozessen in Kraftfahrzeugen, Kraftwerken und Heizungsanlagen oder auch durch Reifen- und Bremsabrieb von Kraftfahrzeugen. Zusätzlich gibt es auch natürliche Quellen von Feinstaub wie beispielsweise Bodenerosion. Umweltepidemiologische Studien haben gezeigt, dass sowohl Stickstoffdioxid als auch Feinstaub kurz- und langfristige gesundheitsschädigende Wirkungen auf den Menschen haben können.

Erhöhte Ozonwerte in bodennahen Luftschichten können sich außerdem negativ auf die Gesundheit auswirken. Als sekundärer Schadstoff wird Ozon bei intensiver Sonneneinstrahlung aus Vorläuferschadstoffen gebildet.

Weiterführende Informationen zu Luftschadstoffen und ihrer gesundheitlichen Wirkung stellt beispielsweise das Umweltbundesamt bereit.

Luftqualitätsmessnetz und Messergebnisse für Essen

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) betreibt ein landesweites Luftqualitätsüberwachungssystem. Im Essener Stadtgebiet erfasst das LANUV zurzeit an 13 aktiven Messstellen verschiedene Luftschadstoffe. Belastungsschwerpunkte der Luftschadstoffe Stickstoffdioxid und Feinstaub liegen dabei an viel befahrenen Straßen.

Die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) werden in der Stadt Essen seit 2012 eingehalten. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ im Jahresmittel wurde im Jahr 2023 noch an der Messstelle Kruppstraße 117, welche im unmittelbaren Einflussbereich der Autobahn A40 liegt, überschritten. Die vorläufigen Messdaten aus dem Jahr 2024 deuten nicht zuletzt aufgrund günstiger Wetterlagen im letzten Quartal 2024 eine knappe Grenzwerteinhaltung an. Die geltenden Luftreinhaltepläne bleiben bestehen, um den Trend weiter zu stützen.

Rechtliche Vorgaben

Die EU-Richtlinie 2008/50/EG für "Saubere Luft für Europa" legt Ziel-, Schwellen- und Grenzwerte für gesundheitsschädliche Luftbelastungen fest und macht Vorgaben, wie die Luftqualität zu überwachen ist. Die nationale Umsetzung der europäischen Richtlinie ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) zu finden.

Vor dem Hintergrund des europäischen Grünen Deals und neuer Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde die EU-Luftqualitätsrichtlinie überarbeitet. Die am 10. Dezember 2024 in Kraft getretene Neufassung der Luftqualitätsrichtlinie (EU) 2024/2881 legt deutlich niedrigere Immissionsgrenzwerte fest. Neben der verpflichtenden Einhaltung der Immissionsgrenzwerte wird der Fokus zudem auf eine kontinuierliche Senkung der durchschnittlichen Belastung mit Stickstoffdioxid- sowie Feinstaub (PM2,5) gelegt. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens haben die Mitgliedstaaten rund zwei Jahre Zeit die Richtlinie in nationales Recht zu übernehmen.

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