Für Grundstücke in den Gestaltungsräumen kann für die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen eine Förderung von bis zu 90 Prozent der Kosten erlangt werden.
Bereits Planungsarbeiten werden gefördert. Unterstützung aus dem KRiS-Programm gibt es aber erst, wenn der Aufwand für das Gesamtprojekt 3.333 Euro übersteigt.
Auf einem Grundstück können dabei mehrere Maßnahmen kombiniert werden, zum Beispiel Muldenversickerung und Dachbegrünung. Die Beantragung kann bis 2030 gestellt werden.
Die Förderung wird durch das NRW-Umweltministerium und die Emschergenossenschaft (EGLV) geleistet. Im RVR-Raum stehen 250 Millionen Euro zur Verfügung. Wer in Dach- und Fassadenbegrünung investiert, muss diese für mindestens zehn Jahre erhalten. Werden andere Bausteine zu Regenwasserabkopplung und des Überflutungsschutzes gefördert, beträgt die Zweckbindungsfrist 20 Jahre.