Nachpflanzungen werden in der Regel erforderlich, wenn ein Baum gefällt wurde. Grundsätzlich wird dabei das Ziel verfolgt, bestimmte Straßenbilder aufrecht zu erhalten. Ein Beispiel dafür ist die „Lindenallee“. Einige Baumarten sind allerdings durch Krankheiten gefährdet. Dann kann es sein, dass manchmal nicht die gleiche Baumart gepflanzt werden kann. Im Rahmen der Bauleitung durch Grün und Gruga wird unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien entschieden:
- vorhandene Eigenschaften des Standorts
- Konzepte, die zum Teil von externen Gutachtern erstellt und von der Bezirksvertretung beschlossen wurden
- die Klima-Arten-Matrix, welche unter Berücksichtigung des prognostizierten Klimawandels und der sich damit verändernden Witterungsverhältnisse diejenigen Baumarten empfiehlt, die für den Standort auch zukünftig geeignet sind
- die Straßenbaumliste der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK), welche Aufschluss darüber gibt, ob eine Baumart für eine bestimmte Region geeignet ist
- Erhalt und Förderung der Biodiversität, also der biologischen Vielfalt
- etwa bestehende Gefährdungen durch Baumkrankheiten
Oft müssen Baumbeete vor der Nachpflanzung saniert werden. Vielfach sind auch weitere bauliche Maßnahmen geplant. Dann kann es bei der Nachpflanzung auch zu zeitlichen Verzögerungen kommen.