Stadtbäume befinden sich an Straßen und in Grünanlagen. Sie erfüllen für das Leben in der Stadt viele verschiedene Funktionen: Sie kühlen durch ihren Schatten Gebäude und versiegelte Oberflächen, filtern Staub aus der Luft, sorgen durch Abgabe von Sauerstoff und Feuchtigkeit für ein angenehmeres Stadtklima und fördern die Gesundheit.
Aber von Bäumen kann auch eine Gefahr ausgehen – und zwar immer dann, wenn sie nicht mehr gesund oder beschädigt sind. Grün und Gruga pflegt die Bäume und muss zum Schutz der Bevölkerung aber auch immer wieder die Entscheidung treffen, dass ein Baum gefällt werden muss.
Den Zustand der Bäume prüfen speziell ausgebildete Fachkräfte, die die Gefahrenbäume im Rahmen der Regelbaumkontrolle entdecken und sie in eine Priorität einstufen, welche anzeigt, wie akut die Gefahr ist, die vom Baum ausgeht. Entsprechend wird festgestellt, wie dringend die Fällung ist.
Die Stadt Essen unterscheidet zwischen Gefahrenbäumen mit unterschiedlicher Dringlichkeit: Von Bäumen mit Priorität 1 geht eine akute Gefahr aus und sie müssen sofort gefällt werden. Gefahrenbäume der Priorität 2 müssen innerhalb von 14 Tagen gefällt werden.
Darüber hinaus gibt es Risikobäume der Prioritätsstufe 3, die der Sommer- oder der Winterfällung zugeordnet werden. Wenn ein Baum so sehr geschädigt ist, dass nicht zu erwarten ist, dass er den ab Frühherbst zu erwartenden Windlasten widersteht, muss dieser noch außerhalb der Fällsaison im Rahmen der sogenannten Sommerfällung entnommen werden. Alle anderen Risikobäume der Stufe 3 werden innerhalb der Fällsaison von 1. Oktober bis 28. Februar des darauffolgenden Jahres im Rahmen der Winterfällung gefällt.
Wenn bei Gefahrenbäumen der Prioritätsstufe 1 sofort gehandelt werden muss, wird in vielen Fällen die Rufbereitschaft des Fachbereichs Grün und Gruga von der Feuerwehr angefordert, um mit der Forstspezialtechnik den Gefahrenbaum oder gefährliche Baumteile zu beseitigen. In diesem Fall kann es auch vorkommen, dass die städtischen Mitarbeitenden verpflichtet sind, Autos versetzen zu lassen und die jeweilige Straße temporär gesperrt werden muss.
Es gibt verschiedene Verfahren, eine Gefahrenbaumfällung durchzuführen. Wenn der Boden fest ist und punktuell viel Gewicht auf Stützen verlagert werden kann, kann ein Hubsteiger eingesetzt werden. Wenn der Untergrund nicht geeignet ist, der Baum nicht anders erreichbar ist oder mit dem Hubsteiger nicht alle Bereiche des Baumes erreicht werden könnten, kommt meist die Seilklettertechnik (siehe Foto) zum Einsatz. Dies ist ein spezielles Arbeitsverfahren bei dem mit Hilfe von Seilsystemen und einer speziellen Ausrüstung der Baum direkt beklettert wird, ohne dass schwere Geräte eingesetzt werden müssen. Die Stadt Essen hat mehrere speziell ausgebildete Fachkräfte im Dienst, welche ein Teil des Forstspezialteams sind.
Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass in jeder Lage und an jedem Ort ein Baum gefällt werden kann, wenn eine Gefahr erkannt wurde.