Tierseuchen­bekämpfung

Informationen und Vorgehen bei Tierseuchen

Tierseuchen wie die Schweinepest, Maul- und Klauenseuche oder die Geflügelpest können große Tierbestände und damit letztlich auch die Nahrungsmittelversorgung gefährden.

Sollte die Stadt Essen direkt betroffen sein, werden alle erforderlichen Informationen, wie etwa den Erlass von Allgemeinverfügungen, die Lage von Restriktionsgebieten oder Handlungsanweisungen hier veröffentlicht.

Aktuelle Informationen zur Tiergesundheitslage bundesweit sowie auf Kreis- und Stadtebene gibt es auf den Internetseiten des Friedrich-Löffler-Institutes.

Sogenannte Zoonosen, d.h. Tierkrankheiten wie Tollwut, Tuberkulose, Brucellose oder die Salmonellose, sind auf den Menschen übertragbar. Diese Krankheiten zu bekämpfen und möglichst zu vermeiden, ist eine der Hauptaufgaben des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.

Die Aufgaben des Veterinär- und Lebensmittel­überwachungsamtes

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes

  • überprüft bei Tierhaltungen und dem Tierverkehr, ob alle Vorschriften des Tiergesundheitsgesetzes erfüllt sind,
  • erarbeitet Notfallpläne zur Bekämpfung besonders gefährlicher Tierseuchen,
  • kontrolliert den Viehhandel, Tierausstellungen und internationale Viehtransporte, um eine Verschleppung von Seuchen vorzubeugen,
  • überwacht die Einhaltung der vorgeschriebenen Untersuchungen in den Rinder-, Geflügel- und Schweinebeständen.

Anzeige von Tierhaltungen

Zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen sind bestimmte Tierhaltungen anzuzeigen.

Nach § 26 der Viehverkehrsverordnung - (ViehVerkV), hat jede Person, die Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten möchte, dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. Dabei muss der Name, die Anschrift und für die jeweilige Tierart, die Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, die Nutzungsart und der Standort mitgeteilt werden.

Zuständige Stelle für die Anmeldung der Tierhaltung ist die Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW (Nevinghoff 40, 48147 Münster). Die Tierseuchenkasse erfasst die Tierhaltung, vergibt die erforderliche Betriebsregistriernummer und leitet die Daten in regelmäßigen Abständen an die Veterinärämter weiter.

Zudem müssen alle Personen, die die genannten Tierarten halten, ihre Haltungen auch dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Essen zu melden. Weitere Informationen und Meldeformulare gibt es im Serviceportal der Stadt Essen.

Zusätzliche Meldepflichten für Bienenhalter

Nach der Bienenseuchen-Verordnung – BienSeuchV § 1a haben zudem Bienenhalter*innen dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Das Meldeformular gibt es im Serviceportal der Stadt Essen.

Herrenloses oder verletztes Tier gefunden

Wer ein herrenloses oder verletztes Tier gefunden hat, meldet dies bitte bei den nachfolgend aufgeführten Stellen.

An Werktagen tagsüber:
Albert-Schweitzer-Tierheim Essen unter der Rufnummer +49 201 837235-0.
Von 22 bis 8 Uhr und an Wochenenden:
Polizeinotruf 110.

Weitere Fragen beantwortet Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Essen.

Verstorbene Haustiere

Tote Haustiere:

Kleine verstorbene Haustiere dürfen im eigenen Garten beerdigt werden. Dabei muss jedoch beachtet werden,

  • dass sich das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet befindet und
  • die bedeckende Erdschicht mindestens 50 cm, besser 100 cm dick sein muss.

Wer sein verstorbenes Tier nicht selber beerdigen möchte, kann seinen Schützling auch im Albert-Schweitzer-Tierheim in Essen abgeben. Der Besuch sollte vorher unter der Rufnummer +49 201 837235-0 angekündigt werden.

Tote Tiere auf öffentlichen Flächen, wie Straßen und Wege

Kleine verendete Tiere können in einer Mülltonne entsorgt werden. Dabei sollte es jedoch nicht zu einem direkten Kontakt mit dem toten Tier kommen. Es ist ratsam, sich beispielsweise Einmal-Handschuhe anzuziehen.

Größere tote Tiere, wie etwa einen Fuchs, können tagsüber an Werktagen dem Amt für Straßen und Verkehr unter den Rufnummern +49 201 88663-46, +49 201 88663-47, +49 201 88663-48 oder +49 201 88663-49 gemeldet werden.

Tote Tiere auf privaten Grundstücken

Kleine verendete Tiere können in einer Mülltonne entsorgt werden. Dabei sollte es jedoch nicht zu einem direkten Kontakt mit dem toten Tier kommen. Es ist ratsam, sich beispielsweise Einmal-Handschuhe anzuziehen.

Größere tote Tiere, wie etwa einen Fuchs, können bei der Tierkörpersammelstelle des Albert-Schweitzer-Tierheims in Essen abgegeben werden. Der Besuch sollte vorher unter der Rufnummer +49 201 837235-0 angekündigt werden.

Tote landwirtschaftliche Nutztiere

Verendete landwirtschaftliche Nutztiere müssen von einem zugelassenen Tierkörperverwerter abgeholt werden.

Die Tierkörperbeseitigung im Stadtgebiet Essen erfolgt derzeit durch die Jean Schaap GmbH, Averbeck 51 in 48619 Heek. Tote Nutztiere können dort zur Abholung anmeldet werden unter Telefon +49 2568 93100 oder Fax +49 2568 1277.

In dringenden Notfällen, wie einem Unfall oder Stallbrand, gibt es einen Notdienst unter der Rufnummer +49 171 6973111.

Die Entsorgung der toten Tiere ist kostenpflichtig. Die Höhe des zu zahlenden Entgeltes erfragt man bei der Jean Shaap GmbH.

Noch mehr Informationen, Formulare und Rechtsgrundlagen gibt es im Serviceportal der Stadt Essen.

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