Weitere Informationen und FAQs zur Modernisierungsförderung

Neue Richtlinie seit dem 01.07.2024

Die Antragsstellung für die Förderung finden Sie im Serviceportal.

Die Antragsstellung für die Auszahlung der beantragten Fördermittel finden Sie ebenfalls im Serviceportal.

Hier finden Sie Antworten auf die meisten Fragen!

Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, so kontaktieren Sie gerne das Team Sanierung über die E-Mail-Adresse sanierung@gha.essen.de oder telefonisch unter 0201 88-82366.

Wie beantrage ich die Förderung?

Die Förderanträge sind über das Serviceportal der Stadt Essen auszufüllen. Wichtig ist, dass Sie sich ein Benutzerkonto anlegen. Dies erfolgt über das ServiceKonto BundID.

Für die Beantragung der Fördermittel werden die folgenden Informationen und Unterlagen benötigt:

  • Adresse der zu behandelnden Immobilie
  • Gebäudehülle: Die zu dämmende(n) Fläche(n), Anzahl Außentüren / Rollladenkästen
  • Eigentumsnachweis beziehungsweise schriftliche Genehmigung der*des Eigentümerin*Eigentümers
  • Aktuelle Fotos des Zustandes - pro Gewerk
  • Ausführliches Angebot über die durchzuführende(n) energetische(n) Maßnahme(n)
  • Jahresenergieverbrauch der Immobilie (je Energieträger)
  • Eventuell erforderliche Genehmigungen

Sobald Sie diese Informationen vorliegen haben, können Sie nahezu problemlos die Fördermittel beantragen.

Ist die Eigenleistung förderfähig?

Seit dem 01.07.2024 ist die Eigenleistung bei den folgenden Maßnahmen förderfähig:

  • Dämmung des Dachs beziehungsweise der obersten Geschossdecke
  • Dämmung der Fassade
  • Perimeterdämmung
  • Dämmung der Kellerdecke
  • Dämmung, Austausch oder Einbau von Rollladenkästen

Bitte beachten Sie die folgenden Punkte:

  • Die Anforderungen am Dämmmaterial sind gemäß Punkt 3.7 der Förderrichtlinie zu erfüllen
  • Die Maßnahme muss von einer*einem Energie-Effizienz-Expertin*Experten oder von einem Fachunternehmen abgenommen und als fachlich richtig bestätigt werden
  • Die erreichten GEG-U-Werte sind nachzuweisen
  • Die Fördersumme halbiert sich bei Selbsteinbauten

Beim Beantragen der Fördermittel ist eine Übersicht über das zu verwendende Material und die dabei entstehenden Konsten hochzuladen. Das kann eine Übersicht aus dem Baumarkt oder eine Übersicht aus dem Internet sein.

Achten Sie bitte darauf, dass auch hier der vorzeitige Maßnahmenbeginn (bereits bestellte Materialien) nicht förderfähig ist.

Was passiert, wenn die Maßnahme bereits durchgeführt wurde oder beauftragt ist und ich erst jetzt einen Antrag einreiche?

Wenn Sie bereits mit der Maßnahme begonnen oder die Fachunternehmen beauftragt haben und der Förderantrag erst jetzt eingereicht wird können Sie grundsätzlich keine Förderung erhalten. Um die Förderung zu erhalten muss zwingend der Förderantrag vorliegen, bevor die Maßnahme begonnen wird, (Nachtrag 01.07.2024) Förderunschädlich ist der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages, der als eine auflösende oder aufschiebende Bedingung die Förderzusage seitens der Stadt Essen oder seitens des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei parallel beantragter Bundesförderung zur Bundesförderung für effiziente Gebäude enthält.

Worauf ist bei den Fotos zu achten?

Für die Beantragung der Fördermittel ist es wichtig, dass die Modernisierung protokolliert wird. Dies erfolgt über Fotos des Ist-Zustandes und des Modernisierten-Zustandes.

Die Fotos sind pro Gewerk, also pro Gegenstand zu erstellen. Wichtig ist, dass wir ganz klar erkennen können, in welchem Zustand diese Gewerke sind.

Pro Gewerk ist auf folgendes zu achten:

  • Heizungsanlage: Egal ob Austausch oder Optimierung – hier sind mehrere Fotos zu erstellen. Auf dem ersten Foto muss die komplette Heizungsanlage abgebildet sein. Auf einem zweiten Foto sollte das Typenschild zu sehen sein. Das dritte Foto sollte die Verteilung der Rohre aufzeigen.
  • Dach: Hier ist es etwas schwieriger den Ist-Zustand abzubilden, jedoch nicht unmöglich. Wir empfehlen auch hier mehrere Fotos zu machen. Aus dem Dachboden aus besteht oft die Möglichkeit ein Foto von innen zu erstellen. Sind bereits gewisse Flächen der Dachschräge gedämmt, so ist dies oft aus dem Dachboden aus ersichtlich. Sollte es jedoch nicht möglich sein Fotos zu erstellen, dann bitten wir Sie uns einen Ausschnitt aus der Bauakte zu übersenden, welcher einen Dachaufbau der Immobilie aufweist.
  • Fenster: Hier sind mehrere Fotos zu erstellen. Auf einem Foto muss das komplette Fenster zu sehen sein. Auf dem zweiten Foto sollte das Baujahr und die Verglasung abgebildet sein – beide Informationen sind im Fensterrahmen zu entnehmen. Das Baujahr ist oft im Abstandhalter zwischen den Glasscheiben eingestanzt oder drauf gedruckt.
  • Außenwände: Hier können Sie ebenfalls mehrere Fotos einreichen. Auf dem Ersten sollte die zu dämmende Wand zu sehen sein. Auf weiteren Fotos kann der Wandaufbau abgebildet werden. Sollte es jedoch nicht möglich sein diesen Aufbau in Fotos darzustellen, dann bitten wir Sie uns einen Ausschnitt aus der Bauakte zu übersenden, welcher einen Wandaufbau der Immobilie aufweist.
  • Kellerdecke: Senden Sie uns hier bitte ein Foto der ungedämmten Kellerdecke zu.
  • Außentüren: Hier ist ein Foto von der gesamten Tür einzureichen. Auf einem zweiten Foto kann, wenn vorhanden, die Verglasung abgebildet werden.
  • Rollladenkästen: Hier sind mehrere Fotos zu erstellen. Auf einem Foto muss der ganze Rollladenkasten zu sehen sein. Auf dem zweiten Foto sollte der offene Rollladenkasten abgebildet sein. Wenn zum ersten Mal Rollladenkästen eingebaut werden, dann sollte das Fenster fotografiert werden.

Worauf ist bei der Dämmmaterial-Auswahl zu achten?

Das zu verwendende Dämmmaterial muss in jedem Fall umweltfreundlich sein. Mit jeder Dämmmaßnahme wollen wir gemeinsam verhindern, dass noch mehr umweltbelastende Stoffe, wie beispielsweise Polystyrol oder Polyurethan, verbaut und anschließend als Sondermüll entsorgt werden.

Achten Sie bitte aus diesem Grund bei der Auswahl des Dämmmaterials auf folgende Zertifikate:

  • Cradle-to-Cradle (C2C)
  • Blauer Engel
  • DGNB
  • Naturplus
  • EU Ecolabel
  • Eco Institut
  • Prüfsiegel des Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH (IBR)

Ausnahmen sind nicht erlaubt.

Worauf muss bei der Dachdämmung geachtet werden?

Das zu verwendende Dämmmaterial für die Dachdämmung muss in jedem Fall umweltfreundlich sein. Das heißt, dass jede Dämmebene, egal ob Aufsparrendämmung, Zwischensparrendämmung und/oder Untersparrendämmung die Anforderungen an das Dämmmaterial erfüllen müssen.

Achten Sie bitte aus diesem Grund bei der Auswahl des Dämmmaterials auf folgende Zertifikate:

  • Cradle-to-Cradle (C2C)
  • Blauer Engel
  • DGNB
  • Naturplus
  • EU Ecolabel
  • Eco Institut
  • Prüfsiegel des Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH (IBR)

Ausnahmen sind nicht erlaubt.

Worauf ist bei der Fenster/Tür-Auswahl zu achten?

Fenster und Türen werden bezuschusst, solange diese aus europäischem Holz, Kunststoff oder Aluminium sind.

Ausnahmen sind nicht erlaubt.

Worauf ist bei dem Heizungsaustausch zu achten?

Im Rahmen des Heizungsaustausches ist auf den hydraulischen Abgleich zu achten. Die Förderung kann nur dann genehmigt und ausgezahlt werden, wenn dieser durchgeführt wurde.

Wenn eine Luft-Luft-Wärmepumpe eingebaut wird, ist der hydraulische Abgleich natürlich nicht durchführbar.

Worauf ist seit dem 01.07.2024 beim Heizungsaustausch zu achten?

Bitte beachten Sie, dass vor dem Heizungsaustausch eigenständig zu überprüfen ist, ob ein Wärmenetz vorhanden ist. Für diese Überprüfung kann die folgende Website genutzt werden: Versorgungsgebiete-Check-Iqony

Sobald ein Wärmenetz vorhanden ist, kann ausschließlich der Anschluss an das Wärmenetz gefördert werden. Begründete Ausnahmen sind im Einzelfall möglich.

Wird eine Luft-Luft-Wärmepumpe gefördert?

Ja, der Einbau von Luft-Luft-Wärmepumpen ist förderfähig, solange diese die vorhandene Heizungstechnik ersetzen. Die Förderung wird einmalig pro Gebäude ausgezahlt und nicht pro Heizungsanlage.

Wird nur der Austausch gefördert?

Es wird nur der reine Austausch der vorhandenen Heizungstechnik gegen eine neue Technik, welche mithilfe von erneuerbaren Energien arbeitet, gefördert. Additive Techniken werden nicht gefördert.

Sind Hybridanlagen förderfähig?

Hybridanlagen, die mithilfe von erneuerbaren und fossilen Brennstoffen die Immobilie beheizen, werden nicht gefördert. Es werden ausschließlich die Heizungsanlagen gefördert, welche in der Förderrichtlinie aufgelistet sind.

Wie finde ich Handwerker*innen?

Handwerker*innen, die Sie beraten und Ihnen ein Angebot erstellen können, finden Sie über das Internetportal der teilnehmenden Kreishandwerkerschaften. Die Stadt Essen spricht aus Neutralitätsgründen keine Empfehlungen zu konkreten Betrieben aus.

www.lokaleshandwerk.de

Kann ich meinen Förderantrag nachträglich ändern?

Der bereits eingereichte Förderantrag ist leider nicht mehr änderbar. Wenn Sie weitere Maßnahmen durchführen und ihre Förderung beantragen wollen, dann reichen Sie bitte einen neuen Föderantrag ein. Dieser muss den ersten Förderantrag nicht ersetzen. Der neue Förderantrag wird als zweiter Antrag angesehen.

Die eingereichten Förderanträge werden stets nach der zu dem Zeitpunkt gültigen Förderrichtlinie bewertet.

Wie lang dauert die Bearbeitung des Förderantrags?

Die Bearbeitung und anschließende Genehmigung (oder auch Ablehnung) des Förderantrags kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Damit Sie und die Handwerker*innen nicht bis zum Zuwendungsbescheid warten müssen, können Sie auf eigenes Risiko nach dem Beantragen der Fördermittel die Handwerker*innen beauftragen und die Maßnahme beginnen. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides sind die Fördermittel 12 Monate lang für Sie reserviert. Das bedeutet, dass Sie innerhalb von zwölf Monaten alle zur Auszahlung notwendigen Unterlagen vollständig eingereicht haben müssen.

Die eingereichten Förderanträge werden stets nach der zu dem Zeitpunkt gültigen Förderrichtlinie bewertet.

Wie viele Anträge darf ich einreichen?

Pro Gebäude können so viele Förderanträge im Jahr eingereicht werden bis die maximal förderfähige Summe von 10.000 Euro erreicht ist.

Worauf ist bei dem einkommensabhängigen Bonus zu achten?

Für den einkommensabhängigen Bonus B4.2 und B4.3 ist das Haushaltsnetteinkommen anzugeben. Die antragstellende Person reicht hierfür die Nachweise über das Einkommen aller im Haushalt lebenden und erwerbstätigen Personen ein und nennt die Anzahl der Personen, welche über dieses gemeinsame Einkommen unterhalten werden und nicht erwebstätig sind.

Was kann saniert/modernisiert werden?

Wenn Sie noch nicht wissen, ob oder welche energetische Maßnahme durchgeführt werden sollten, dann empfehlen wir Ihnen die Beratung über die Verbraucherzentrale NRW.

Die Energiefachleute der Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Essen beraten Sie zu Hause im Rahmen eines Energie-Checks rund um die energetische Haussanierung und den Einsatz erneuerbarer Energien.

Sie können einen Termin über die Beratungsstelle Essen über das Kontaktformular www.verbraucherzentrale.nrw/essen oder Telefon 0201 64 95 74 01 vereinbaren.

Wird der Förderantrag pro Gewerk oder pro Gebäude ausgefüllt?

Die Förderanträge werden immer pro Gebäude ausgefüllt.

Über einen Förderantrag können mehrere energetische Maßnahmen gefördert werden. Achten Sie bitte darauf, dass wir pro Gebäude maximal 10.000 Euro im Jahr auszahlen können.

Wie finde ich Energie-Effizienz-Expertinnen*Experten?

Über die Förderrichtlinie der energetischen Gebäudesanierung wird auch die Energieberatung über Energie-Effizienz-Expertinnen*Experten bezuschusst.

Unter Eingabe Ihrer Postleitzahl finden Sie die gelisteten Expertinnen*Experten in Ihrem Umkreis auf der folgenden Seite: https://www.energie-effizienz-experten.de/.

Wie kann die Energieberatung (BAFA) gefördert werden?

Die Energieberatung wird von uns pauschal mit 100 Euro bezuschusst.

Um diese Förderung zu erhalten, laden Sie im Serviceportal das Angebot der*des Energie-Effizienz-Expertin*Experten hoch. Achten Sie bitte darauf, dass der individuelle Sanierungsfahrplan im Rahmen dieser Energieberatung erstellt wird.

Die Energieberatung kann zudem über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst werden. Hier erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent. Bei Ein- bis Zweifamilienhäusern gibt es maximal 1.300 Euro und bei Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten maximal 1.700 Euro.

Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan?

Der individuelle Sanierungsfahrplan stellt die Ergebnisse der Energieberatung in Form einer Schritt-für-Schritt-Sanierung vor. Er bietet somit den Eigentümerinnen*Eigentümern einen ersten groben Überblick über das Sanierungspotenzial sowie Einsparpotenzial der Immobilie.

Im Rahmen der Schritt-für-Schritt-Sanierung werden die Maßnahmen nach Priorität und Effizienz sortiert und in individuelle Maßnahmenpaketen geschnürt. Wann diese Maßnahmenpakete durchgeführt werden, ist ebenfalls individuell berechnet sowie mit Rücksicht auf die Bewohner im Fahrplan bestimmbar.

Vom unsanierten Ist-Zustand aus, werden diese Maßnahmenpakete Schritt für Schritt abgebildet und zeigen auf, wie viel Energie und Kosten pro Maßnahmenpaket eingespart werden können.

Der individuelle Sanierungsfahrplan besteht aus zwei Dokumenten: "Mein Sanierungsfahrplan" und "Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen".

Wichtig: Die empfohlenen Maßnahmen sind nicht verpflichtend, sondern sollen einen Weg zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie aufzeigen.

Wie wird der Bonus B1 "BEG Anforderungen" nachgewiesen?

Wenn Sie die Anforderungen der Bundesförderung erfüllen, also die U-Werte bei der energetischen Sanierung einhalten, dann haben Sie die Möglichkeit einen Bonus von 50 Prozent auf die Fördersumme G (Gebäudehülle) zu erhalten. Hierfür muss jedoch ein Nachweis in Form einer U-Wert-Berechnung eingereicht werden. Diese Berechnung kann vom Fachunternehmen oder von Energieberaterinnen*Energieberatern erstellt werden.

Wie funktioniert die Kumulierung von verschiedenen Fördermitteln?

Wenn Sie mehrere Förderprogramme in Anspruch nehmen wollen, dann ist in erster Linie zu überprüfen, ob die jeweiligen Programme eine Kumulierung erlauben und bis zu welchem Anteil.

Sobald dies der Fall ist, müssen alle Fördergeber über die geplante Kumulierung informiert werden.

Die Investitionssumme darf nicht doppelt bezuschusst werden. Das heißt, dass die Ursprungs-Investitionssumme immer um eine Fördersumme des jeweils greifenden Förderprogramms reduziert wird.

Hier ein einfaches Beispiel:

Ursprungsinvestition = 50.000 Euro

1. Förderung = 20 Prozent

2. Förderung = 10.000 Euro

3. Förderung = 1.000 Euro

Aus der Kumulierung erfolgen die folgenden Rechnungen:

  • 1. Förderung: Investition 50.000 Euro - 20 Prozent (10.000 Euro) Förderung = 40.000 Euro Restinvestition
  • 2. Förderung: Restinvestiton 40.000 Euro - 10.000 Euro Förderung = 30.000 Euro Restinvestition
  • 3. Förderung: Restinvestition 30.000 Euro - 1.000 Euro Förderung = 29.000 Euro Restinvestition

In diesem Beispiel wird mithilfe der Kumulierung von drei Förderprogrammen eine Gesamtförderung von 42 Prozent erreicht.

Welche weiteren Förderprogramme gibt es?

Suchen Sie weitere Fördermöglichkeiten zu Modernisierungsmaßnahmen? In der Förderdatenbank finden Sie durch die Filterfunktionen unter einem Stichwort schnell und übersichtlich mögliche Förderprogramme für Ihr Vorhaben.

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Foerderprogramme/foerderprogramme.html

Wie wird die Auszahlung beantragt?

Die Auszahlung der reservierten Fördergelder erfolgt ebenfalls über das Serviceportal. Nutzen Sie hierfür das Antragsformular für die Auszahlung der Förderung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen.

Halten Sie für das Beantragen der Auszahlung folgende Dokumente digital bereit:

  • Fotos nach der Sanierung
    • wenn vorhanden auch gerne Fotos der Baustellen
  • Schlussrechnung der Fachfirmen
  • Zahlungsnachweis

Außerdem werden die folgenden Informationen benötigt:

  • Datum Beginn der Maßnahme
  • Datum Fertigstellung der Maßnahme

Sobald der Auszahlungsantrag und die Dokumente eingereicht sind, werden diese kontrolliert und anschließend die Auszahlung durchgeführt.

Wann wird die Auszahlung beantragt?

Die Auszahlung wird erst beantragt, wenn die energetische Modernisierungsmaßnahme fertiggestellt wurde.

Wann wird die Förderung ausgezahlt?

Sobald der Auszahlungsantrag und die Dokumente eingereicht sind, werden diese kontrolliert und anschließend die Auszahlung durchgeführt. Dies kann ein paar Wochen in Anspruch nehmen.

© 2024 Stadt Essen