Luftreinhalteplan

Die EU-Richtlinie 2008/50/EG für "Saubere Luft für Europa" legt Ziel-, Schwellen- und Grenzwerte für gesundheitsschädliche Luftbelastungen fest und macht Vorgaben, wie die Luftqualität zu überwachen ist. Die nationale Umsetzung der europäischen Richtlinie ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) zu finden.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) betreibt ein landesweites Luftqualitätsüberwachungssystem. Werden Immissionsgrenzwerte überschritten, ist ein Luftreinhalteplan aufzustellen. Dieser stellt die Belastungssituation vor Ort dar und legt wirksame und verhältnismäßige Maßnahmen fest, welche die Luftschadstoffbelastung vermindern und die Überschreitung der Immissionsgrenzwerte so kurz wie möglich halten.

Luftreinhalteplan Ruhrgebiet

Weil die Luftverschmutzung die Grenzwerte überschritt, ist im Jahr 2008 der erste Luftreinhalteplan für das Ruhrgebiet aufgestellt und im Jahr 2011 überarbeitet worden. Die Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg haben die drei Teilpläne Ruhrgebiet West, Nord und Ost mit den Städten erarbeitet und zu einem Gesamtplan zusammengestellt. Die Stadt Essen liegt im Geltungsbereich des Luftreinhalteplans - Teilplan West. Dort sollte die Luftqualität mit zunächst 110 Einzelmaßnahmen in den Sektoren Gewerbe, Industrie, private Haushalte und Verkehr nachhaltig verbessert werden. Die Maßnahmen des 2011 angepassten Luftreinhalteplans umfassen unter anderem die Einrichtung einer großräumigen Umweltzone Ruhrgebiet, lokale Maßnahmen wie die Verlegung der Autobahnanschlussstelle Essen-Frillendorf sowie eine Stärkung des ÖPNV und Radverkehrs.

Planergänzung für Essen

Die Luftbelastung ist seit dem Jahr 2008 dauerhaft gesunken. Seit dem Jahr 2012 werden die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) in der Stadt Essen eingehalten. Die Maßnahmen des Luftreinhalteplanes Ruhrgebiet haben jedoch nicht ausgereicht, um die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in Essen flächendeckend einzuhalten. Daher hat die Bezirksregierung Düsseldorf in Zusammenarbeit mit der Stadt Essen in den Jahren 2020 und 2023 Planergänzungen zum Luftreinhalteplan für die Stadt Essen vorgenommen. In die Planergänzung aus dem Jahr 2020 sind auch die Maßnahmenpakete, die im gerichtlichen Vergleich zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Essen mit der Deutschen Umwelthilfe vereinbart wurden, aufgenommen worden.

Hauptverursacher der Stickstoffdioxidemissionen an Belastungsschwerpunkten im Essener Stadtgebiet ist weiterhin der Kfz-Verkehr. Deshalb zielen die Planergänzungen darauf ab, den motorisierten Individualverkehr zu verringern, Emissionen durch emissionsarme Fahrzeuge zu verringern sowie den verbleibenden Kfz-Verkehr gezielt zu steuern und zu lenken. Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise:

  • Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unter anderem durch Ausweitung des ÖPNV-Angebots durch Taktverdichtung, Ergänzung des ÖPNV-Angebots durch den On-Demand-Service „Bussi“ oder Bau der neuen Straßenbahnstrecke CITYBAHN.
  • Förderung des Radverkehrs unter anderem durch Entwicklung von Verbindungsachsen durch Fahrradstraßen, Ausbau des Radwegenetzes oder Ausbau attraktiver Radabstellanlagen.
  • Förderung der Elektromobilität in den Fuhrparks der Stadtverwaltung und den Beteiligungsunternehmen der Stadt Essen.
  • Umweltsensitive Steuerung des motorisierten Verkehrs durch Lichtsignalanlagen im Umfeld der Alfredstraße.
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der A 40 im lufthygienisch hochbelasteten Abschnitt in Höhe der Kruppstraße.

Eine vollständige Auflistung der Maßnahmen ist den Luftreinhalteplänen zu entnehmen.

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