Förderprogramm für Lastenräder und Fahrradanhänger

Neue Förderrichtlinie ab 9. April 2025

Die Antragstellung erfolgt ab dem 10. April 2025 über das Serviceportal: Lastenradförderung

Das "Förderprogramm Lastenräder" ist eine der Sofortmaßnahmen aus dem Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima. Der Aktionsplan nennt sich auch "Sustainable Energy and Climate Action Plan", kurz SECAP.

Die Förderung erfolgt im Hinblick auf die Ziele der Stadt Essen zum Klimaschutz, zur Luftreinhaltung und zur Verkehrswende.

Die Stadt Essen unterstützt damit die Anschaffung von werksneuen Lastenrädern und Fahrradanhängern, die zum Transport von Gütern und/oder Kindern konstruiert werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die das Lastenrad oder den Fahrradanhänger zum privaten Gebrauch erwerben.

Mit Fokus auf die soziale Gerechtigkeit von Klimaschutzmaßnahmen werden Leistungsbeziehende und Familien mit mindestens einem Kind im Haushalt je nach Einkommen in der aktuellen Förderrichtlinie besonders unterstützt.

Über die Förderhöhe und die Voraussetzungen einer Förderung informiert die Förderrichtlinie zur Anschaffung von Lastenrädern und Fahrradanhängern vom 9. April 2025.

StadtLastenRad Ausleihe

Neben der Förderung für Lastenräder und Fahrradanhänger können Lastenräder über die nextbike-App an verschiedenen Standorten in Essen ausgeliehen werden. Informationen zur Ausleihe eines StadtLastenRad finden Sie unter: www.essen.de/stadtlastenrad

Förderbedingungen

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Essen, die das Lastenrad oder den Fahrradanhänger zum privaten Gebrauch erwerben.

Die Förderung von gewerblichen E-Lastenrädern und E-Lastenanhängern ist über die Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) über das BAFA möglich.

Was wird gefördert?

Die Stadt Essen unterstützt die Anschaffung von neuen Lastenrädern und Fahrradanhängern, die speziell zum Transport von Gütern und/oder Kindern gebaut werden. Die Nutzlast muss mindestens 120 Kilogramm betragen. Es kann nur ein Lastenrad und ein Fahrradanhänger pro Haushalt gefördert werden.

Weitere Details können der Förderrichtlinie entnommen werden.

Wie läuft die Antragstellung?

Anträge können ab dem 10. April 2025 ab 8 Uhr online über das Serviceportal der Stadt Essen gestellt werden. Die Antragstellung wird geschlossen, sobald das Fördervolumen ausgeschöpft ist.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Basis-Förderung beträgt 30 Prozent des Anschaffungspreises bei einer Höchstgrenze von maximal 800 Euro je Lastenrad und maximal 200 Euro je Fahrradanhänger. Die Förderung ist auf die Gesamthöhe von 50.000 Euro pro Jahr beschränkt.

Welchen Bonus kann ich beantragen?

Zusätzlich zur Basis-Förderung kann entweder ein Familien-Bonus oder ein Bonus für Leistungsbeziehende beantragt werden. Der jeweilige Bonus wird auf die Basis-Förderung addiert. Gefördert werden maximal 75 Prozent der Anschaffungskosten.

Familien-Bonus:

Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind (unter 18 Jahren) können zusätzlich einen einkommensabhängigen Bonus beantragen. Die Einkommensstufen sind in Anlehnung an die Satzung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Offene Ganztagsschulen gestaffelt. Die Einstufung (Tabelle unten) erfolgt entweder aufgrund der unten aufgeführten Bescheide oder als Selbst-Eingruppierung anhand des Jahres-Haushaltseinkommens. In der folgenden Tabelle sind die Boni für die jeweiligen Einkommensgruppen angegeben.

EinkommensgruppeSumme Hauhalts-BruttojahreseinkommenBonus (E-)LastenradBonus Fahrradanhänger
1bis 13.000,00 Euro1.200 Euro300 Euro
2bis 25.000,00 Euro1.000 Euro250 Euro
3bis 37.000,00 Euro800 Euro200 Euro
4bis 49.000,00 Euro600 Euro150 Euro
5bis 61.000,00 Euro300 Euro100 Euro
6bis 73.000,00 Euro150 Euro50 Euro
7bis 85.000,00 EuroBasis-FörderungBasis-Förderung
8bis 97.000,00 EuroBasis-FörderungBasis-Förderung
9über 97.000,00 EuroBasis-FörderungBasis-Förderung

Bonus für Leistungsbeziehende:

Leistungsbeziehende (SGB II, SGB XII, AsylbLG) können einen Bonus von 1.200 Euro für ein Lastenrad und 300 Euro für einen Fahrradanhänger beantragen, sofern kein Familien-Bonus beantragt wird. Bei der Antragstellung ist ein aktueller Leistungsbescheid in Kopie einzureichen.

Wie wird die Nutzlast des Lastenrades berechnet?

Um die Nutzlast zu berechnen wird von dem zulässigen Gesamtgewicht das Eigengewicht des Lastenrades abgezogen. Beträgt das zulässige Gesamtgewicht beispielsweise 200 Kilogramm und wiegt das Lastenrad selbst 30 Kilogramm, so beträgt die Nutzlast 170 Kilogramm.

Wichtig:

Der Kauf des Lastenrades oder Fahrradanhängers darf erst nach der Antragstellung auf eigenes Risiko erfolgen.

Weitere Informationen zu Lastenrädern

Hersteller *innen und Händler*innen

Weltweit gibt es zahlreiche Lastenrad-Hersteller*innen und -Händler*innen. Eine Übersicht aus dem Ruhrgebiet bietet das Internetportal der Velocityruhr.

Lastenrad-Typen und Transportzwecke

Welche Lastenrad-Typen gibt es? Das Internetportal des VCD stellt verschiedene Lastenräder je nach Transportzweck und Nutzergruppen vor. Außerdem gibt es Hinweise, welche beim Kauf und Gebrauch von Lastenrädern zu beachten sind.

Auch der ADFC stellt eine Übersicht über die verschiedenen Lastenrad-Typen auf seinem Internetportal bereit. Außerdem gibt es allgemeine Informationen zur Kaufvorbereitung und zum Kindertransport.

Lastenrad-Testfahrten

Das Fahren eines Lastenrads zum Test vor der privaten Anschaffung ist ebenfalls möglich. Die Website zum Essener Lastenrad zeigt verschiedene Standorte in Essen, wo Lastenräder ausgeliehen werden können. Teilweise kann eine Leihgebühr anfallen.

Lastenradförderung

Frau Koblitz

Telefon: +49 201 88 82 358
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