Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Essen, die das Lastenrad oder den Fahrradanhänger zum privaten Gebrauch erwerben.
Die Förderung von gewerblichen E-Lastenrädern und E-Lastenanhängern ist über die Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) über das BAFA möglich.
Was wird gefördert?
Die Stadt Essen unterstützt die Anschaffung von neuen Lastenrädern und Fahrradanhängern, die speziell zum Transport von Gütern und/oder Kindern gebaut werden. Die Nutzlast muss mindestens 120 Kilogramm betragen. Es kann nur ein Lastenrad und ein Fahrradanhänger pro Haushalt gefördert werden.
Weitere Details können der Förderrichtlinie entnommen werden.
Wie läuft die Antragstellung?
Anträge können ab dem 10. April 2025 ab 8 Uhr online über das Serviceportal der Stadt Essen gestellt werden. Die Antragstellung wird geschlossen, sobald das Fördervolumen ausgeschöpft ist.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Basis-Förderung beträgt 30 Prozent des Anschaffungspreises bei einer Höchstgrenze von maximal 800 Euro je Lastenrad und maximal 200 Euro je Fahrradanhänger. Die Förderung ist auf die Gesamthöhe von 50.000 Euro pro Jahr beschränkt.
Welchen Bonus kann ich beantragen?
Zusätzlich zur Basis-Förderung kann entweder ein Familien-Bonus oder ein Bonus für Leistungsbeziehende beantragt werden. Der jeweilige Bonus wird auf die Basis-Förderung addiert. Gefördert werden maximal 75 Prozent der Anschaffungskosten.
Familien-Bonus:
Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind (unter 18 Jahren) können zusätzlich einen einkommensabhängigen Bonus beantragen. Die Einkommensstufen sind in Anlehnung an die Satzung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Offene Ganztagsschulen gestaffelt. Die Einstufung (Tabelle unten) erfolgt entweder aufgrund der unten aufgeführten Bescheide oder als Selbst-Eingruppierung anhand des Jahres-Haushaltseinkommens. In der folgenden Tabelle sind die Boni für die jeweiligen Einkommensgruppen angegeben.
Einkommensgruppe | Summe Hauhalts-Bruttojahreseinkommen | Bonus (E-)Lastenrad | Bonus Fahrradanhänger |
1 | bis 13.000,00 Euro | 1.200 Euro | 300 Euro |
2 | bis 25.000,00 Euro | 1.000 Euro | 250 Euro |
3 | bis 37.000,00 Euro | 800 Euro | 200 Euro |
4 | bis 49.000,00 Euro | 600 Euro | 150 Euro |
5 | bis 61.000,00 Euro | 300 Euro | 100 Euro |
6 | bis 73.000,00 Euro | 150 Euro | 50 Euro |
7 | bis 85.000,00 Euro | Basis-Förderung | Basis-Förderung |
8 | bis 97.000,00 Euro | Basis-Förderung | Basis-Förderung |
9 | über 97.000,00 Euro | Basis-Förderung | Basis-Förderung |
Bonus für Leistungsbeziehende:
Leistungsbeziehende (SGB II, SGB XII, AsylbLG) können einen Bonus von 1.200 Euro für ein Lastenrad und 300 Euro für einen Fahrradanhänger beantragen, sofern kein Familien-Bonus beantragt wird. Bei der Antragstellung ist ein aktueller Leistungsbescheid in Kopie einzureichen.
Wie wird die Nutzlast des Lastenrades berechnet?
Um die Nutzlast zu berechnen wird von dem zulässigen Gesamtgewicht das Eigengewicht des Lastenrades abgezogen. Beträgt das zulässige Gesamtgewicht beispielsweise 200 Kilogramm und wiegt das Lastenrad selbst 30 Kilogramm, so beträgt die Nutzlast 170 Kilogramm.